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Re: Abmahnung wegen gewerblicher Tätigkeit

Von: Frank Heuser (lesichnicht@web.de) [Profil]
Datum: 18.06.2008 23:35
Message-ID: <6btdcfF3dv79mU1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Konrad Wilhelm schrieb:
> Wikip. schreibt:
> "Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche
Tätigkeit, die auf
> eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht
> zur Gewinnerzielung betrieben wird."

Tja, dann bin ich Gewerbetreibender. Wikipedia sollte nicht von
Gewerbesteuereintreibern gelesen werden ;-).

> Beim Abverkauf einer Sammlung oder beim Verkauf von zwei
Möbelstücken
> kann man ja wohl kaum von einer Tätigkeit "auf Dauer"
sprechen.

Definiere "auf Dauer"

> Selbst beim unter Sammlern üblichen ständigen An- und
Verkauf von
> Sammelstücken kann nicht von gewerblicher Tätigkeit
gesprochen werden,
> da dabei die Gewinnerzielungsabsicht gegenüber der
Sammlertätigkeit in
> den Hintergrund tritt.

Grenze "in den Hintergrund treten" von nicht vorhanden ab (sofern es
darauf überhaupt ankäme).

> Ich halte das für lächerlich (wenn die
Verhältnisse tatsächlich so
> liegen wie du mitgeteilt hast).

Klar ist der mitgeteilte Abmahngrund "gewerbliches Handeln"
lächerlich,
sonst wäre eine Marktwirtschaft nur schwerlich vorstellbar.

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