Re: Abmahnung wegen gewerblicher Tätigkeit
Von: Frank Heuser (lesichnicht@web.de) [Profil]
Datum: 18.06.2008 23:35
Message-ID: <6btdcfF3dv79mU1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
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Konrad Wilhelm schrieb: > Wikip. schreibt: > "Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf > eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht > zur Gewinnerzielung betrieben wird." Tja, dann bin ich Gewerbetreibender. Wikipedia sollte nicht von Gewerbesteuereintreibern gelesen werden ;-). > Beim Abverkauf einer Sammlung oder beim Verkauf von zwei Möbelstücken > kann man ja wohl kaum von einer Tätigkeit "auf Dauer" sprechen. Definiere "auf Dauer" > Selbst beim unter Sammlern üblichen ständigen An- und Verkauf von > Sammelstücken kann nicht von gewerblicher Tätigkeit gesprochen werden, > da dabei die Gewinnerzielungsabsicht gegenüber der Sammlertätigkeit in > den Hintergrund tritt. Grenze "in den Hintergrund treten" von nicht vorhanden ab (sofern es darauf überhaupt ankäme). > Ich halte das für lächerlich (wenn die Verhältnisse tatsächlich so > liegen wie du mitgeteilt hast). Klar ist der mitgeteilte Abmahngrund "gewerbliches Handeln" lächerlich, sonst wäre eine Marktwirtschaft nur schwerlich vorstellbar.[ Auf dieses Posting antworten ]
