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Re: [GEZ] Ich soll rechtsverbindliche Bestätigung unterschreiben

Von: Tom Berger (usenet@archtools.de) [Profil]
Datum: 30.06.2008 11:30
Message-ID: <6i9t6zgfvmip.1at7gcotvdjo6$.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Am Mon, 30 Jun 2008 01:01:49 +0200 schrieb uwe.weineck@yahoo.de:

> Die Zwangsanmeldung kam sicher durch KfZ-Datenabgleich
> zustande. Du musst dann nichts unterschreiben, wenn Du das
> Radio Deinerseits sofort wieder zwangsabmeldest.
> Kein Radio zu haben ist kein Unrecht! Widerspruch
> gegen ein Radio, welches Du hast, kannst Du aber nicht
> einlegen.

Die GEZ nimmt Zwangsanmeldungen nur dann vor, wenn sie glaubt,
gerichtsfeste Bewesise für das Bereithalten von Empfangsgeräten zu haben.
Der einfach nur durch eine KFZ-Zulassung nachgewiesene besitz eines KFZs
reicht dazu bestimmt nicht aus. Ziemlich sicher wird ein Kontrolleur das
Autoradio gesehen und sogar fotografiert haben.

Ich unterstelle also, dass tatsächlich ein Autoradio vorhanden ist, und
deshalb geht jetzt also nur noch darum, ob das Auto gewerblich genutzt wird
oder nicht. Die Gerichte sind hier bislang äußerst restriktiv gewesen: es
genügt, wenn man einmal im jahr mit dem Auto die Buchhaltungsunterlagen zum
Steuerberater fährt, um eine gewerbliche Nutzung zu haben.

Ich weisss von einem einzgen Fall, in dem der Zwangsangemeldete vor Gericht
siegreich blieb: auf dem "Beweisfoto" des GEZ-Kontrolleurs war kein
Autoradio, sondern ein UKW-Funkgerät abgebildet.


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