nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: Ideenklau / Urheberrechts-Verletzung

Von: Matthias Kryn (usenet.kryn@planet-interkom.de) [Profil]
Datum: 10.06.2008 22:47
Message-ID: <484ee7fa$0$6547$9b4e6d93@newsspool3.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Andrea schrieb:

> > > Dass diese eine offensichtlich Verletzung des
> > > Urheberrechtes ist, scheint mir eindeutig zu sein.
> >
> > Mir nicht wirklich. Lies mal das:
> > http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
>
> ok, offensichtlich scheint auch das Auslegungssache zu sein,
> aber insbesondere der o.g. Abschnitt über "Sprachwerke"
> bestätigt mich in meiner Auffassung. Es geht immerhin um eine
> DIN A 4 Seite mit ca. 2 Absätzen formulierem Text und ca. 10
> Aufzählungspunkten Seminarinhalte, die an sich schon eine
> Besonderheit gegenüber anderen Seminaren darstellen und
> geistiges Eigentum darstellen.

Ich halte das für grenzwertig.

> Bleiben noch meine vielen anderen Fragen, ob und mit welcher
> Höhe an Wiedergutmachung zu rechnen ist, wie man vorgehen
> kann etc.

Wiedergutmachung wofür? Dass weder der eine noch der andere
Seminaranbieter seine Seminare verkauft hat?

_Falls_ der Original[TM]-Seminaranbieter _nachweisen_ kann, in
welcher exakten Höhe er durch den Plagiator Minderumsatz hat|te,
_dann_ kann er Schadenersatz verlangen. Alles andere ist heiße
Luft und Wunschdenken.

Grüße
Matthias


[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten