Re: Ideenklau / Urheberrechts-Verletzung
Von: Matthias Kryn (usenet.kryn@planet-interkom.de) [Profil]
Datum: 10.06.2008 22:47
Message-ID: <484ee7fa$0$6547$9b4e6d93@newsspool3.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 10.06.2008 22:47
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Andrea schrieb: > > > Dass diese eine offensichtlich Verletzung des > > > Urheberrechtes ist, scheint mir eindeutig zu sein. > > > > Mir nicht wirklich. Lies mal das: > > http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he > > ok, offensichtlich scheint auch das Auslegungssache zu sein, > aber insbesondere der o.g. Abschnitt über "Sprachwerke" > bestätigt mich in meiner Auffassung. Es geht immerhin um eine > DIN A 4 Seite mit ca. 2 Absätzen formulierem Text und ca. 10 > Aufzählungspunkten Seminarinhalte, die an sich schon eine > Besonderheit gegenüber anderen Seminaren darstellen und > geistiges Eigentum darstellen. Ich halte das für grenzwertig. > Bleiben noch meine vielen anderen Fragen, ob und mit welcher > Höhe an Wiedergutmachung zu rechnen ist, wie man vorgehen > kann etc. Wiedergutmachung wofür? Dass weder der eine noch der andere Seminaranbieter seine Seminare verkauft hat? _Falls_ der Original[TM]-Seminaranbieter _nachweisen_ kann, in welcher exakten Höhe er durch den Plagiator Minderumsatz hat|te, _dann_ kann er Schadenersatz verlangen. Alles andere ist heiße Luft und Wunschdenken. Grüße Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Andrea (11.06.2008 08:50)
