Re: Transportschaden bei Hermes - PingPong zwischen Verkäufer, Käufer und Hermes
Von: Maik Zumstrull (maik.zumstrull@gmx.de) [Profil]
Datum: 06.06.2008 17:03
Message-ID: <20080606170321.4063187d@gmx.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 06.06.2008 17:03
Message-ID: <20080606170321.4063187d@gmx.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Wolfgang Gerber <spamwirdnichtgelesen@vorsicht-bissig.de> wrote: > Hermes liefert ein Paket. Total zerfleddert. Annahme also verweigert > und Verkäufer benachrichtigt. Dieser leht jede Aktivität ab weil es > ihn nichts mehr angeht. Sagt er. Er hat versichert versendet und damit > ist das für ihn erledigt. Es ist für ihn erledigt, wenn er seine Lieferpflicht erfüllt hat, d.h. wenn die Sache ohne Mängel beim Kunden angekommen ist. Keine Sekunde vorher. Was er alles bei irgendwem zu welchen Konditionen aufgegeben hat, kann dem Kunden völlig egal sein. Der Gefahrenübergang nach § 447 BGB findet nach § 474 BGB nicht statt, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher liefert. > Also an Hermes gewendet. Die weigern sich auch was zu tun und > verweisen auf den Verkäufer. Das ist nicht ganz richtig. Du kannst sagen, der Paketdienst ist dir egal, und deine Forderung nur gegen den Händler geltend machen. Du musst aber nicht. Nach § 421 HGB hast du auch die Möglichkeit, direkt gegen Hermes vorzugehen: | Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder | verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem | Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; | der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Es ist *deine* Wahl, ob du von Hermes oder vom Absender forderst, die können selbst nicht sagen, du sollst dich an den anderen wenden. > Dier füllt jetzt noch freundlicherweise einen Satz Formulare für > Hermes aus und will ansonsten nix mehr mit der Sache zu tun haben. Man kann nicht immer kriegen, was man will. > Der Kunde wird ständig von Hermes an den Verkäufer und umgekehrt > verwiesen. Dann soll der Kunde sich einen Anwalt nehmen und einen von den beiden verklagen. Wenn er sich nicht entscheiden kann, wen, kann man eine Münze werfen. > Der VK will verständlicherweise seine Ruhe. Er hat eine ordentlich > verpackte Ware verschickt die durch Hermes zerstört wurde. Wozu soll > er sich also noch mit irgendwas rumschlagen? Weil er seine Lieferpflicht schlicht nicht erfüllt hat. > Hermes siehst sich auch nicht für zuständig weil kein Vertrag mit dem > Kunden besteht. Das Argument ist einer der absoluten Lieblingstextbausteine der Beschwerdenabwehrstellen sämtlicher Frachtdienste. Es ist aber völliger Schwachsinn, wenn man den genannten § 421 HGB kennt. > So - wie nun weiter? > So ein Fall muss dich rechtlich irgendwie lösbar sein. Was heißt lösbar, rechtlich gibt es überhaupt keine offenen Fragen. Man muss nur mit anwaltlicher und evtl. gerichtlicher Hilfe die Gegner dazu bringen, das einzusehen. :-)[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Stefan Schmitz (06.06.2008 18:06)
- Maik Zumstrull (06.06.2008 18:17)
