Tempus regit actum
Von: Martin Unterholzner (h9540395@edv1.boku.ac.at) [Profil]
Datum: 21.05.2008 08:59
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Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 21.05.2008 08:59
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Hallo, was genau bedeutet der Ausdruck "tempus regit actum"? Bedeutet es, dass das Gesetz (Recht) zum Zeitpunkt der Tatverwirklichung angewendet wird und auch wenn sich das Gesetz z.B. in Laufe des Verfahrens (Prozess) ändert, das Altrecht angewendet wird, oder bedeutet es das genaue Gegenteil, dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt, an der die Tat verwirklicht wurde, sondern wenn sich während eines Prozesses das Recht ändert, noch bevor das endgültige Urteil gesprochen wird, das neue Gesetz angewendet werden muss? Wird der Grundsatz "tempus regit actum" in allen Verfahren (Zivilprozess, Strafprozess, Verwaltungsgericht)- falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt ist - angewendet, oder gibt es in den einzelnen Verfahren Unterschiede in der zeitlichen Anwendung von Gesetzen? Wie nennt man das Gegenteil von "tempus regit actum" in der Fachsprache? Vielen Dank Martin Unterholzner[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Holger Pollmann (21.05.2008 19:38)
