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Tempus regit actum

Von: Martin Unterholzner (h9540395@edv1.boku.ac.at) [Profil]
Datum: 21.05.2008 08:59
Message-ID: <712ab871-7484-4b1a-8757-2da3a42fea2f@34g2000hsh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo,

was genau bedeutet der Ausdruck "tempus regit actum"? Bedeutet es,
dass das Gesetz (Recht) zum Zeitpunkt der Tatverwirklichung angewendet
wird und auch wenn sich das Gesetz z.B. in Laufe des Verfahrens
(Prozess) ändert, das Altrecht angewendet wird, oder bedeutet es das
genaue Gegenteil, dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt, an der die
Tat verwirklicht wurde, sondern wenn sich während eines Prozesses das
Recht ändert, noch bevor das endgültige Urteil gesprochen wird, das
neue Gesetz angewendet werden muss? Wird der Grundsatz "tempus regit
actum" in allen Verfahren (Zivilprozess, Strafprozess,
Verwaltungsgericht)- falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt
ist - angewendet, oder gibt es in den einzelnen Verfahren Unterschiede
in der zeitlichen Anwendung von Gesetzen? Wie nennt man das Gegenteil
von "tempus regit actum" in der Fachsprache?

Vielen Dank

Martin Unterholzner



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