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Re: Verdeckter Mangel bei Handwerksleistung

Von: Tom Berger (usenet@archtools.de) [Profil]
Datum: 07.04.2008 23:11
Message-ID: <1a3u2ro7ugaww.h1f4wzhyq38m$.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Am 7 Apr 2008 20:22:52 GMT schrieb Holger Pollmann:

>> Solche eklatanten Mängel kann der Kunde nach Abschluss der Arbeiten
>> gar nicht feststellen, und sie wirken sich garantiert erst nach
>> Ablauf der Verjährungsfrist aus. Deshalb bin ich der Ansicht, dass
>> die ausführende Firma für solche Schlampereien unbefristet haften
>> müsste.
>
> Für Fahrlässigkeit unbeschränkt haften? Das wäre aber verdammt
lang.

So ein grober Fehler fällt IMO nicht mehr unter Fahrlässigkeit. Da kommt
eigentlich nur Vorsatz in Frage, denn selbst für grobe Fahrlässigkeit
müsste der Mann so dämlich sein, dass er unmöglich als Hilfsarbeiter bei
einem Installateur arbeiten kann.

Tom Berger

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