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Achtung der Privatsphäre

Von: Martin Unterholzner (h9540395@edv1.boku.ac.at) [Profil]
Datum: 15.04.2008 09:13
Message-ID: <0f96f790-074a-474d-937f-f53415095b65@d1g2000hsg.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo,

in (deutschen) Filmen kann man oft sehen, dass Privatdetektive
Personen observieren. Nun darf ein Privatdetektiv meines Erachtens
auch nicht mehr als jede andere zivile Person, da er ja keine
hoheitlichen Funktionen wahrnehmen darf. Nun kann ich mir vorstellen,
dass die Privatsphäre nicht nur durch das Grundgesetz geschützt ist,
deren Rechtsadressat nur der Staat und nicht der Bürger ist, sondern
auch durch andere Gesetze geschützt wird, die dem Bürger verpflichten,
die Privatsphäre des anderen zu beachten.
Wieso darf nun ein Privatdetektiv Fotos machen, wo z.B. der Ehemann
mit einer Liebhaberin abgebildet ist? Verstößt das nicht gegen irgend
ein Gesetz? Können diese Fotos im zivilen Prozess auch als Beweis
dienen, oder unterliegen solcherart gemachte Fotos dem Beweisverbot?

Vielen Dank

Martin Unterholzner



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