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Re: Achtung der Privatsphäre

Von: Frank Hucklenbroich (hucklenbroich01@aol.com) [Profil]
Datum: 17.04.2008 08:33
Message-ID: <1wlewid64rmsf$.1jpe9ihm74b5f$.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Am Tue, 15 Apr 2008 13:55:37 +0200 schrieb Walter P. Zaehl:

> Frank Hucklenbroich wrote:
>> Am 15 Apr 2008 08:45:42 GMT schrieb Johannes Wiesweg:
>
>>> Des weiteren setzen Arbeitgeber hin und wieder Dedektive ein, um
>>> zweifelhaft kranke Arbeitnehmer zu überführen.
>>
>> Da wird der "kranke" Arbeitnehmer aber sicher nicht in seiner
Privatwohnung
>> fotografiert (wäre ja auch einigermaßen sinnlos, denn da kann er
sich ja
>> durchaus aufhalten wenn er krank ist), sondern im Regelfall eben auf dem
>> Weg zur Arbeit bzw. an seiner "inoffiziellen" Arbeitsstelle. Und da
kann er
>> sich nicht auf seine Privatsphäre berufen.
>
> Nicht unbedingt - ich kenne einen Fall, in dem der Arbeitgeber dem
> AN die gemeldete Arbeitsunfähigkeit nicht glaubte, und einen Detektiv
> eingesetzt hat, der dann eine Person im Haus des erkrankten AN bei
> schwerer körperlicher Arbeit gefilmt hat. (Durch beschlagene Scheiben,
> daher nicht eindeutig zu identifizieren. Und auch sonst gab's einige
> Formfehler ...).
>
> Aber durchaus innerhalb der unterstellten Privatsphäre.
>
> Womit wir wieder bei der Ursprungsfrage wären - darf er das?

In dem Fall würde ich das verneinen, wenn tatsächlich ins Haus des AN
herein gefilmt wurde. Allerdings darf der Detektiv natürlich zu Protokoll
geben, daß er den AN bei der Arbeit beobachtet hat (das ist im Gegensatz
zum filmen erst mal nicht strafbar), was arbeitsrechtlich vermutlich die
gleichen Folgen haben dürfte. Wobei es da evtl. Sinn macht, wenn der
Detektiv noch einen möglichst neutralen Zeugen dabei hat.

Grüße,

Frank

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