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Re: Verdeckter Mangel bei Handwerksleistung

X-FaceVon: Holger Pollmann (hihp@uboot.com) [Profil]
Datum: 08.04.2008 01:53
Message-ID: <65vqfiF1qilf5U7@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Tom Berger <usenet@archtools.de> schrieb:

>> Für Fahrlässigkeit unbeschränkt haften? Das wäre aber
verdammt
>> lang.
>
> So ein grober Fehler fällt IMO nicht mehr unter Fahrlässigkeit. Da
> kommt eigentlich nur Vorsatz in Frage, denn selbst für grobe
> Fahrlässigkeit müsste der Mann so dämlich sein, dass er
unmöglich
> als Hilfsarbeiter bei einem Installateur arbeiten kann.

Ich habe schon wesentlich dümmeres (und gefährlicheres) gesehen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

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