Re: Verdeckter Mangel bei Handwerksleistung
Datum: 08.04.2008 01:53
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Newsgroup: de.soc.recht.misc
Tom Berger <usenet@archtools.de> schrieb: >> Für Fahrlässigkeit unbeschränkt haften? Das wäre aber verdammt >> lang. > > So ein grober Fehler fällt IMO nicht mehr unter Fahrlässigkeit. Da > kommt eigentlich nur Vorsatz in Frage, denn selbst für grobe > Fahrlässigkeit müsste der Mann so dämlich sein, dass er unmöglich > als Hilfsarbeiter bei einem Installateur arbeiten kann. Ich habe schon wesentlich dümmeres (und gefährlicheres) gesehen. -- ( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr ) "Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.[ Auf dieses Posting antworten ]
