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Das Lesen von Gesetzestexten

Von: Martin Unterholzner (h9540395@edv1.boku.ac.at) [Profil]
Datum: 30.04.2008 18:11
Message-ID: <40474372-f29d-40f2-a9c3-4559e40e9ec2@c65g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo,

wenn man z.B. einen Artikel in einem Gesetz "liest", der z.B.
verwaltungsrechtliche Sanktionen bei Bauvergehen abhandelt, danach
aber zufällig entdeckt, dass es fünf Artikel weiter einen weiteren
Artikel gibt, der Ausnahmen zu dem Artikel  der verwaltungsrechtlichen
Sanktionen enthält, müsste dann nicht im vorhergehenden allgemeinen
Artikel ein Verweis auf diesen Artikel mit dem Ausnahmen enthalten
sein?  Sonst muss man ja den gesamten Gesetzestext durchlesen, da
immer die Gefahr bestünde, dass irgendwo sich noch Artikel befindet,
der Ausnahmen zu einem Artikel beinhaltet. Aber zwingend wird ein
solcher Verweis ja nicht sein, Vorteile brächte er viele.

Viele Grüße

Martin

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