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Re: Verdeckter Mangel bei Handwerksleistung

Von: Juergen Bohl (if_spam@fahr-zur-hoelle.org) [Profil]
Datum: 07.04.2008 07:47
Message-ID: <1lbbkp3tc9ut9$.1ljjg8tl7emnb.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Am Sun, 6 Apr 2008 16:49:37 +0000 (UTC) schrieb Tilo Baumann:

> 1.  Kann es sich bei diesem Sachverhalt um einen 'verdeckten Mangel'
> handeln, oder ist dieser Begriff hier verfehlt.

Insbesondere nach dem Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
wird
versucht mit Kunstbegriffen, wie "versteckter Mangel", "verdeckter
Mangel",
"nicht erkennbarer Mangel", "nicht sichtbarer Mangel" usw.
Mängelansprüche
durchzusetzen, die aufgrund der Einrede der Verjährung nicht mehr
realisiert werden können.

All diesen Wortschöpfern sei ins Stammbuch geschrieben, dass es für alle
derartigen Fehlerbegriffe und alle künftig erfundenen Bezeichnungen dieser
Art im Bürgerlichen Gesetzbuch keinerlei Anspruchsgrundlage gibt. Sie
führen auch nicht zu einer wie immer gearteten Erweiterung der
Mangelhaftung oder einer Verlängerung der Verjährungsfrist.

--

Gruss, Juergen

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