Re: Schadenersatz vs. Maengelhaftung
Von: Tilo Baumann (2007@eene.mine.nu) [Profil]
Datum: 13.04.2008 23:47
Message-ID: <slrng04vr7.po0.2007@eene.mine.nu>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 13.04.2008 23:47
Message-ID: <slrng04vr7.po0.2007@eene.mine.nu>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
On 2008-04-13, Holger Pollmann <hihp@uboot.com> wrote: > Tilo Baumann <2007@eene.mine.nu> schrieb: >> 3. Ich darf die Kenntnisnahme/Gewährung des Rechtes von der >> Hinterlegung einer Sicherheit abhängig machen. Gegen wen kann ich >> diese Sicherheit ggf. einsetzen: gegen den Handwerker oder den >> Nachbarn? > > Gegen den Nachbarn. Angenommen ich habe eine Sicherheit vom Nachbarn erhalten und der Handwerker verursacht einen Schaden an meinem Eigentum. Kann ich Sicherheit und Entschädigung (vom Handwerker) gegeneinander aufrechnen (wenn z.B. der Handwerker insolvent wird)? Falls nein: was nutzt eine Sicherheit (in Fällen wie meinem)? [ Haftpflichtversicherung ] >>> Wenn er eine hat, was in keiner Weise zwingend ist. >> >> Wie kann ich das feststellen, außer ihn zu fragen? > > Unter Umständen gar nicht. > > Muß dich auch nicht interessieren. Dein Anspruch richtet sich gegen den > Handwerker und nicht gegen dessen Versicherung. Es interessiert mich, weil in meinem Fall der Handwerker vermutlich insolvent ist, seine Haftpflichtversicherung -- falls er eine hat -- aber nicht. Wenn er keine hat, schlucke ich die von dir früher genannte Kröte, ohne Gericht oder RA zu anzusprechen.[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Holger Pollmann (14.04.2008 01:24)
