Re: Verschwundenes Paket wieder da
Von: Viktor Kornblum (viko@yahoo.com) [Profil]
Datum: 28.03.2008 21:32
Message-ID: <fsjkme$gqf$1@aioe.org>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 28.03.2008 21:32
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"Juergen Roesener" schrieb > >Deshalb solltest Du Dir fachlichen Rat beim Anwalt holen. > > Dieser Fall ist für mich grenzwertig; die Erstberatungsgebühr beim > Anwalt liegt in etwa im Bereich des Warenwertes. Sollte er mir sagen, > dass ich das Paket zurücknehmen muss, hätte ich neben dem > Briefbeschwerer noch die zusätzlichen Kosten. Natürlich ist es auch eine Kosten-Nutzen-Frage. Andererseits willst Du doch eine Lösung für Dein Problem, sonst hättest Du Deine Frage hier ja nicht eingestellt. Die Lösung gibt es zwar von Lars gratis, ich halte seinen Rat aber nicht für belastbar. Ohne die Klärung weiterer tatsächlicher Umstände lässt sich ein frachtvertraglicher Schadensersatzanspruch gegen DHL nicht von vornherein ausschließen. Mein anwaltlicher Rat in dieser Sache wäre zwar nicht gratis, aber zumindest rechtlich solide und durch mein Haftungsrisiko abgesichert. Ich surfe dann mal weiter. Viel Erfolg.[ Auf dieses Posting antworten ]
