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Re: Schadenersatz ohne Verschulden

Von: Marco Gietz (marco.gietz@web.de) [Profil]
Datum: 13.02.2008 22:14
Message-ID: <b4ru8gn73z1h.13ei1cbb4w78r.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Martin Unterholzner schrieb:
> eine unerlaubte Handlung setzt regelmäßig Verschulden voraus. Was
> passiert, wenn  in einem Geschäft ein Kunde eine Vase zu Boden lassen
> fällt, die dann zerbricht.

Dann wird in aller Regel Verschulden zumindest in Form der einfachen
Fahlässigkeit (Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)
vorliegen. Denn wenn der Kunde die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
hätte walten lassen, wäre die Vase wohl nicht zu Boden gefallen.
Ausnahmen mag es womöglich geben.

> Kann der Geschäftsmann den Ersatz des
> Schadens vom Kunden verlangen und wenn ja auf welche Rechtsgrundlage
> kann sich der Geschäftsmann berufen, wenn kein Verschulden des Kunden
> vorliegt?

Dann kann er keinen Ersatz verlangen.

Gruß
Marco

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