Re: Tricks beim Autoleasing
Von: Ronald Becker (rb2008@arcor.de) [Profil]
Datum: 15.02.2008 22:25
Message-ID: <47b6033c$0$377$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 15.02.2008 22:25
Message-ID: <47b6033c$0$377$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
"Holger Pollmann" <hihp@uboot.com> schrieb > > Nein, außer daß sich das normative Schweigen dann nicht erst aus § > > 242 BGB, sondern explizit aus § 362 HGB ergäbe. > > Ich versteh'S grad nicht ganz; erklär doch bitte eben, wie das > Abschließen eines Leasingvertrags im eigenen Interesse des Kaufmanns > eine Geschäftsbesorgung ist. Ja, vielleicht handelt er nur im Eigeninteresse, dann hast Du wohl recht. Ich dachte allerdings, daß das Autohaus "mit den 3 Buchstaben" Franchisenehmer der "3 Buchstaben" sein wird und zur Absatzförderung auch im Interesse dieses Lieferanten operiert (etwa über das Sale-and-Lease-Back-Modell). Whatever. -- R.B.[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Holger Pollmann (15.02.2008 23:00)
