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Re: Tricks beim Autoleasing

Von: Ronald Becker (rb2008@arcor.de) [Profil]
Datum: 15.02.2008 22:25
Message-ID: <47b6033c$0$377$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
"Holger Pollmann" <hihp@uboot.com> schrieb

> > Nein, außer daß sich das normative Schweigen dann nicht erst aus
§
> > 242 BGB, sondern explizit aus § 362 HGB ergäbe.
>
> Ich versteh'S grad nicht ganz; erklär doch bitte eben, wie das
> Abschließen eines Leasingvertrags im eigenen Interesse des Kaufmanns
> eine Geschäftsbesorgung ist.

Ja, vielleicht handelt er nur im Eigeninteresse, dann hast Du wohl recht.

Ich dachte allerdings, daß das Autohaus "mit den 3 Buchstaben"
Franchisenehmer der "3 Buchstaben" sein wird und zur Absatzförderung auch
im
Interesse dieses Lieferanten operiert (etwa über das
Sale-and-Lease-Back-Modell). Whatever.

--
R.B.


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