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Schadenersatz ohne Verschulden

Von: Martin Unterholzner (h9540395@edv1.boku.ac.at) [Profil]
Datum: 13.02.2008 21:43
Message-ID: <1c9a5bdb-c4c7-4474-935e-64067315ee7c@l16g2000hsh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo,

eine unerlaubte Handlung setzt regelmäßig Verschulden voraus. Was
passiert, wenn  in einem Geschäft ein Kunde eine Vase zu Boden lassen
fällt, die dann zerbricht. Kann der Geschäftsmann den Ersatz des
Schadens vom Kunden verlangen und wenn ja auf welche Rechtsgrundlage
kann sich der Geschäftsmann berufen, wenn kein Verschulden des Kunden
vorliegt?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

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