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Re: ich soll zweimal Gebühren für ein Autoradio bezahl en.

Von: Martin Dietrich (mdietrich1@gmx.invalid) [Profil]
Datum: 07.11.2007 15:49
Message-ID: <fgsj9l$fgh$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Tom Berger wrote:
> Am Wed, 7 Nov 2007 15:36:04 +0100 schrieb Martin Dietrich:
>
>>> Ich habe gesagt das ich kein Auto habe das ich gewerblich nutze
>>
>> wie ich dachte
>
> Naja, ich kenne keinen Selbständigen, der sein Auto nicht in der
> einen oder anderen Weise steuerlich geltend macht. Damit ist das
> Thema schon erledigt.

da kenne ich Mehrere!

>> so so, wenn also der Nachbar freundlicherweise meine gewerblichen
>> Unterlagen zum Steuerbüro mitnimmt, dann ist er auch gewerblich
>> tätig?
>
> Nein, denn der Nachbar wird diesen Service kaum gewerblich anbieten -
> außer er ist Taxifahrer oder Kurier. Aber wenn Du mit Deinem
> Privat-PKW eine Fahrt für Deinen Arbeitgeber erledigst, dann müsstest
> Du theoretisch schon gewerbliche Rundfunkgebühren für das Autoradio
> bezahlen.

bei z.B. zweimal im Jahr (unter 100km/Jahr)?

>> Du fährst Deine Unterlagen tatsächlich zum Steuerberater? Das geht
>> doch heute via Mail bzw. Post :-) Soll er doch das Gegenteil
>> *beweisen*
>
> Das ist hier eine Rechts-Gruppe, da geht es um's rechtliche Prinzip.
> Was Du draus machst, ist natürlich Deine Sache.

aber es geht hier auch um "Fairness". Du hast bis jetzt nur etwas
dahingeschrieben, aber für eine Rechtsgruppe keine Rechtsgrundlagen für
Deine Ausführungen genannt.

Martin


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