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Re: Garantieansprüche trotz verlorener Re chnung?

X-FaceVon: Mark Riemann (news.riemann@gmx.de) [Profil]
Datum: 14.11.2007 10:58
Message-ID: <473ac6d5$0$13118$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo,

*Holger Pollmann* schrieb am 13.11.2007 17:54:
> Ja... hat er denn seine eigenen Akten nicht mehr?!

Manchmal ist auf den Rechnungen kein Name, Anschrift, Seriennummer des
verkauften Gerätes zu finden. Insofern ist es dann hilfreich, wenn der
Kunde die Rechnung vorweisen kann. Andernfalls solltest Du Recht haben.
Auch da ist es nicht wirklich notwendig, aber eben doch oft gefordert.

--
O.g. Mailadresse existiert zwar, wird aber nicht gelesen. Um mir eine
Mail zu schreiben, ersetze bitte das "news" durch "Mark". Vielen Dank.

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