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Re: GEZ: ich soll zweimal Gebühren für ein Autoradio b ezahlen.

Von: Martin Dietrich (mdietrich1@gmx.invalid) [Profil]
Datum: 07.11.2007 15:46
Message-ID: <fgsj4v$fvi$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Tom Berger wrote:
> Am Wed, 7 Nov 2007 15:31:55 +0100 schrieb Tobi Lander:
>
>> Steuerberater z.B. wäre eine gewerbliche Nutzung". Wenn das so
>> stimmt müsste ich das Radio ja zweimal anmelden. Weiß jemand ob das
>> stimmt?
>
> Du musst das Autoradio gewerblich anmelden, aber Du musst es nicht
> doppelt anmelden.

wieso *muss* er sein KFZ gewerblich anmelden?

> Das Autoradio ist wegen der gewerblichen Nutzung
> ganz einfach kein gebührenfreies Zweitgerät der Anmeldung Deiner
> privaten Geräte.

eine Unterstellung. Lies das OP nochmals.
Wegen z.B. zweimal im Jahr zum Steuerbüro und zurück (je ca. 30km? = 60km
Gesamtfahrleistung im Jahr) eine "gewerbliche Nutzung zu unterstellen ist
schon Hammerhart.

> Du bezahlst also zukunftig 1 Radiogebühr für das gewerblich genutzte
> Autoradio, und eine Fernseh- und Radiogebühr für beliebig viele privat
> genutzte Radios und Fernseher in Deiner Wohnung. Von Doppelzahlung
> für ein einzelndes Gerät ist da nichts zu sehen.

ACK (wenn jemand ein gewerblich angemeldetes Fahrzeug hat)

Martin


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