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Re: Einschreiben gueltig wenn es nicht ankommt?

Von: Martin Schneider (martin.schneider@illusion-factory.de) [Profil]
Datum: 23.06.2008 16:06
Message-ID: <6c9p0cF3em3ebU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.marken+urheber
Thomas Hertel schrieb:
> Timo Karnik schrieb:
>
>> Also wenn ich es eigentlich nicht Wissen kann das was kommt dann
>> können die mich auch nicht erreichen.
>
> Doch. Wenn der Absender ahnt, dass du das Einschreiben lieber nicht
> bekommen würdest, schickt er es per Einwurf-Einschreiben. Das ist
> zugegangen, wenn der Briefträger es in deinen Briefkasten wirft.

Meine, da gibt es ein Urteil, dass ein Einwurfeinschreiben für'n A...,
äh, für die Füße ist. Begründung war IMHO, dass in der Praxis
Einwurfeinschreiben schon in der Verteilstelle in die normale Post
einsortiert werden, und daher kein Beweis für den Zugang vorliegt.

Gruß,
Martin

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