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YouTube-Musikvideos: schon bloßes Anhören strafbar?

Von: Jörg 'Yadgar' Bleimann (yazdegird@gmx.de) [Profil]
Datum: 28.06.2008 17:22
Message-ID: <g45kvg$396$1@news.albasani.net>
Newsgroup: de.soc.recht.marken+urheber
High!

Auf YouTube finden sich ja Unmengen von Musik-Videos aus den letzten 50
Jahren der Rock- und Popgeschichte... in der Regel dürften diese
natürlich ohne Erlaubnis der Musiker/Komponisten/Plattenfirmen online
gestellt worden sein. Mach ich mich als passiver Nutzer, konkret
Betrachter (nicht Downloader, ein expliziter Download mit dauerhafter
Speicherung ist gar nicht vorgesehen) bereits durch das bloße
Betrachten/Anhören dieser Titel strafbar?

Wie sieht es aus, wenn ich die Musik aus diesen Videos per
Analog-Soundkartenkabel über einen Hifi-Verstärker in einem anderen
Aufnahmegerät (Tapedeck oder zweiter Computer mit Soundkarte)
mitschneide? Ich erinnere mich, mehrfach in Diskussionen zum aktuellen
Urheberrecht von der sogenannten "analogen Lücke" gelesen zu haben, dass
das Wiedergeben und analoge Aufzeichnen von digitalen Quellen im Netz
trotzdem legal sein soll...

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

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