defekten Kopierschutz verkauft. Rückgaberecht?
Von: Natalia Sazepin (nasa289@gmail.com) [Profil]
Datum: 19.05.2008 13:04
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Ein Cineast hat Probleme mit dem Pflegen sozialer Kontakte. Seine Freundschaften beschränken sich daher im Wesentlichen darauf, dass Menschen aus seinem Bekanntenkreis ihm beim Sehen von Filmen aus seiner umfangreichen Sammlung Gesellschaft leisten. Da er befürchtet, dass dadurch, dass ihn manche seiner Freunde wegen vieler angefertigter Privatkopien aus der Sammlung irgendwann nur noch seltener besuchen werden, beginnt er, beim Kauf der Filme darauf zu achten, dass diese einen Kopierschutz beinhalten. Nachdem sich bei einigen der Filme zufällig herausgestellt hat, dass der Kopierschutz nicht funktioniert, beschließt er, die mangelhafte Ware zurückzugeben. Der Händler weigert sich jedoch mit der Begründung, es müsse ein Mangel am Film selbst vorliegen. Darf er die Rücknahme überhaupt verweigern? War es rechtens, Filme zu verkaufen, die auf der Verpacking mit dem Vorhandensein eines Kopierschutzes beworbenen Datenträger trotz des vorhandenen Mangels zu verkaufen, ohne auf diesen gesondert hinzuweisen? Kann der Cineast an anderer Stelle Schadenersatz verlamgen? ns[ Auf dieses Posting antworten ]
