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defekten Kopierschutz verkauft. Rückgaberecht?

Von: Natalia Sazepin (nasa289@gmail.com) [Profil]
Datum: 19.05.2008 13:04
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Followup-to: de.soc.recht.marken+urheber
Newsgroup: de.org.ccc de.soc.recht.marken+urheber
Ein Cineast hat Probleme mit dem Pflegen sozialer Kontakte. Seine
Freundschaften beschränken sich daher im Wesentlichen darauf, dass
Menschen aus seinem Bekanntenkreis ihm beim Sehen von Filmen aus seiner
umfangreichen Sammlung Gesellschaft leisten. Da er befürchtet, dass
dadurch, dass ihn manche seiner Freunde wegen vieler angefertigter
Privatkopien aus der Sammlung irgendwann nur noch seltener besuchen
werden, beginnt er, beim Kauf der Filme darauf zu achten, dass diese
einen Kopierschutz beinhalten. Nachdem sich bei einigen der Filme
zufällig herausgestellt hat, dass der Kopierschutz nicht funktioniert,
beschließt er, die mangelhafte Ware zurückzugeben. Der
Händler weigert
sich jedoch mit der Begründung, es müsse ein Mangel am Film
selbst
vorliegen. Darf er die Rücknahme überhaupt verweigern? War
es rechtens,
Filme zu verkaufen, die auf der Verpacking mit dem Vorhandensein eines
Kopierschutzes beworbenen Datenträger trotz des vorhandenen Mangels zu
verkaufen, ohne auf diesen gesondert hinzuweisen? Kann der Cineast an
anderer Stelle Schadenersatz verlamgen?

ns

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