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Als Erbe zur Übernahme der Gebäudeversicherung verpfli chtet?

Von: Sebastian Wiemas (wiemas@yahoo.de) [Profil]
Datum: 23.05.2008 12:51
Message-ID: <g167lt$cnl$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.familie+erben
Hallo,
meine Frage:

Bin ich als erbender Sohn nach dem Tod meiner Eltern tatsächlich
verpflichtet, die für das geebrte Haus bestehende Wohngebäude-
Versicherung mit zu übernehmen?

Ich würde nämlich gerne eine ganz andere, günstigere Wohngebäude-
Versicherung mit einer ganz anderen Assekuranz für das Haus
abschließen.

Handelt es sich bei einer Gebäude-Versicherung - so wie bei der
KFZ-Haftpflicht - tatsächlich um eine "Pflichtversicherung"?

Der Vertreter der bisherigen Assekuranz meiner Eltern behauptete
nämlich, das wäre der Fall, und es müsse allein vom Gesetz her schon
gewährleistet sein, dass ein Haus stets durchgehend gegen Schäden
abgesichert ist, und der bisherige Versicherungsvertrag wäre demgemäß
zu übernehmen und weiterzuführen usw.

Ein Bekannter hingegen meinte in seinem Rechtshalbwissen, sobald *mein*
Name anstelle der Namen meiner verstorbenen Eltern im Grundbuch für das
Haus eingetragen sei, hätte ich das Recht, den bisherigen
Versicherungsvertrag meiner Eltern sofort fristlos aufzulösen.

Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich nun wirklich aus?
Vielen Dank im Voraus für eure weiterhelfenden Auskünfte!


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