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Zurechnung von Erträgen vor Teilung des Nachlasses

Von: Jan Werner (jw377@safe-mail.net) [Profil]
Datum: 26.01.2008 16:57
Message-ID: <d8fac9aa-724c-4f59-853c-48db915bbcc4@h11g2000prf.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.familie+erben
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Zuechnung von Erträgen vor der Teilung eines
Nachlasses: Müssen die (Geld-)Erträge eines Nachlassgegenstandes
(bspw. Haus) dem Barvermögen oder dem Nachlassgegenstand selbst
zugerechnet werden?

Hintergrund:

Bsp.:

A und B sind Erben. A und B sollen lt. testamentarischer
Teilungsanordnung 50% des Barvermögens erhalten. A erhält nach
Teilungsanordnung außerdem noch ein Grundstück mit aufstehendem
(vermieteten)  Haus, B ein unbebautes Grundstück. Die testamentarisch
festgelegten Erbquoten sind: A 1/2 und B 1/2.
Werden die Mieten aus dem Haus bis zur Teilung nun dem Barvermögen
zugerechnet (und mit der Teilung hälftig an A und B verteilt) oder
stehen die bis zur Teilung angefallenen Mieten bei der Teilung alleine
A zu?

Werden Kosten (bspw. Grundsteuer) genauso wie die Erträge behandelt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Jan

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