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Teilungsanordnung und Grundbuchamt

Von: Jan Werner (jw377@safe-mail.net) [Profil]
Datum: 14.12.2006 23:08
Message-ID: <1166133911.025864.196950@f1g2000cwa.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.familie+erben
Hallo Gemeinde!

Folgender fiktiver Fall: A errichtet ein notarielles Testament, in dem
er per Teilungsanordnung bestimmt, dass sein Grundbesitz G1, G2 und G3
unter seinen beiden Erben B und C wie folgt aufgeteilt werden soll:

B erhält G1 und 1/2 G2
C erhält G3 und 1/2 G2

Zum Testamentsvollstrecker ist B bestimmt worden. Kann B nun beim
Grundbuchamt die "endgültige" Eintragung von B und C als Eigentümer
gemäß der Teilungsanordnung des Testaments unter Vorlage des
notariellen Testaments nebst Eröffnung beantragen. Oder ist trotz
vorliegender testamentarischer Teilungsanordnung von A hierfür ein
(notarieller?) Auseinandersetzungsvertrag nötig?

Jan


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