de.soc.recht.familie+erben
Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Erbrecht.
In dieser Gruppe geht es um das Familien- und Erbrecht, das Recht des Zusammenlebens in einer Partnerschaft, insbesondere in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sowie benachbarte Rechtsgebiete. Aus gesetzlichen Gründen ist eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht möglich. Allgemeine Probleme können aber auch anhand einer konkreten Fragestellung diskutiert werden.
