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Re: Forenbeiträge bei Eigentümerwechsel

Von: Hans-Peter Diettrich (drdiettrich1@aol.com) [Profil]
Datum: 04.07.2008 00:27
Message-ID: <6d524tFtcmgU2@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.datennetze
Kay-Michael Voit schrieb:
>> Es geht aber nicht um einen Nachdruck (zweite Auflage), sondern Du
>> möchtest eine Änderung im Archiv (erste Auflage).
> Ich möchte gar nichts. Ich bin ja nciht der OP. Ich halte lediglich
> Deine Analogie für unzulässig. Da es im Web nunmal
keine Auflagen
> gibt (denn würde man so argumentieren, wie Du das tust,
gäbe es nicht
> ANDERES als das Archiv), denke ich auch nciht, dass es sinn hat, die
> Artikel uneingeschränkt mit der ersten Auflage gleichzusetzen.

IMO blätterst Du genau im Archiv, wenn Du Forumsbeiträge
abrufst. Wenn
dabei mehrere (zusammenhängende) Beiträge gleichzeitig
angezeigt werden,
ist das lediglich ein Service des Betreibers, der dafür
zwangsläufig
wiederum auf sein Archiv zugreift.

> Das,
> was geändert (bzw.) eingestellt werden soll, ist die aktuelle
> Verbreitung. Das ist auch (im gegensatz zu archivierten Zeitungen)
> ohne weiteres möglich. Im Ggeensatz zu archivierten Zeitungen ist
> auch nciht erkennbar, dass der Beitrag nun in anderem Kontext steht
> als vorher.

Womit wir wieder bei den Nutzungsbestimmungen wären. Der Inhalt eines
Wiki ist schon per Definition ständig änderbar,
während der Inhalt eines
Forums typischerweise durch neue Beiträge nur erweiterbar ist.

> Wäre das ein Gesamtwerk, das nur mit Zustimmung von allen
geändert
> werden dürfte, würde das für jede
Editfunktion in einem Forum gelten.
> Das ist mir aber doch zu gewagt.

Mir ist noch kein Forum untergekommen, in dem alte Beiträge
geändert
werden könnten. Das Einstellen *neuer* Beiträge
können die Miturheber
nach Treu und Glauben nicht verwehren - schon garnicht, wenn das von
vornherein so abgesprochen war.

DoDi

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