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Re: Forenbeiträge bei Eigentümerwechsel

Von: Hans-Peter Diettrich (drdiettrich1@aol.com) [Profil]
Datum: 03.07.2008 00:37
Message-ID: <6d2e65FgusvU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.datennetze
Kay-Michael Voit schrieb:

>> Die alten Ausgaben der Zeitung o.ä. liegen unverändert im Archiv,
bzw.
>> bei jedem, der ein Exemplar erhalten hat.  Bei Anfragen nach alten
>> Exemplaren erfolgt kein Nachdruck (2. Auflage usw.), der Änderungen
>> einschließen könnte, sondern eine Vervielfältigung der alten
Exemplare.
>
> Genau. Wie auf Archive.org oder möglicherweise im Google-Cache. Dort
> steht - wie in der archivierten Zeitung - auch im Impressum der alte
> Eigentümer. Im Forum wird dagegen angepasst. Z.B. im Impressum.

Zur *Aktualisierung* des Impressums ist der Betreiber gesetzlich
verpflichtet, es wäre aber aufgrund eben dieser gesetzlichen
Verpflichtung unrechtmäßig, das Impressum in alten (gedruckten,
gespeicherten...) Exemplaren zu ändern.

> Genau
> wie der Urheber im Nachdruck möglichweise Gelegenheit hat, inhaltlich
> etwas zu ändern, hat er das auch im Forum (im gegebenen Fall
> möglicherweise durch Mail an den Betreiber).

Es geht aber nicht um einen Nachdruck (zweite Auflage), sondern Du
möchtest eine Änderung im Archiv (erste Auflage). Da die Beiträge nicht
unabhängig voneinander sind (Verweise, Zitate, Kommentare...), könnte
man von einem Gemeinschaftswerk reden, das überhaupt nur mit Zustimmung
aller Beteiligten geändert werden darf, ungeachtet dessen, ob die
Änderung überhaupt möglich ist. Wenn also nicht vorher schon allen
Beteiligten klar war, daß Beiträge nachträglich geändert oder
entfernt
werden können, ist dies nachträglich auch nicht mehr zulässig. Deshalb
mein Verweis auf die AGB bzw. Nutzungsbestimmungen der Betreiber, wo das
drinstehen müßte.

DoDi

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