Re: Forenbeiträge bei Eigentümerwechsel
Von: Hans-Peter Diettrich (drdiettrich1@aol.com) [Profil]
Datum: 04.07.2008 15:30
Message-ID: <6d6mrvF14v9cU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.datennetze
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Kay-Michael Voit schrieb: > Ich wieß nciht, ob es eine juristische Definition von Archiv gibt, > aber müsste ich es definieren würde ich etwas versuch wie "Ein Lager > für Informationen (Bücher, Zeitschriften, Artikel, Karteikarten), in > dem Material liegt, dass nicht mehr am ursprünglich intendierten Ort > liegt und nur noch für den fall aufbewahrt wird, falls doch ncohmal > jemand ran will (wäre man sicher, dass eine relevante Anazhl noch ran > will, würde man es nicht archivieren)". Für mich ist ein wesentliches Kennzeichen eines Archivs die Ordnung, die einen schnellen Zugriff auf die abgelegten Elemente ermöglicht. Schau mal nach, was die Wikipedia dazu sagt... DoDi[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Kay-Michael Voit (04.07.2008 15:46)
- Hans-Peter Diettrich (05.07.2008 04:22)
