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Re: Forenbeiträge bei Eigentümerwechsel

Von: Hans-Peter Diettrich (drdiettrich1@aol.com) [Profil]
Datum: 04.07.2008 15:30
Message-ID: <6d6mrvF14v9cU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.datennetze
Kay-Michael Voit schrieb:

> Ich wieß nciht, ob es eine juristische Definition von Archiv gibt,
> aber müsste ich es definieren würde ich etwas versuch
wie "Ein Lager
> für Informationen (Bücher, Zeitschriften, Artikel,
Karteikarten), in
> dem Material liegt, dass nicht mehr am ursprünglich intendierten Ort
> liegt und nur noch für den fall aufbewahrt wird, falls doch ncohmal
> jemand ran will (wäre man sicher, dass eine relevante Anazhl noch
ran
> will, würde man es nicht archivieren)".

Für mich ist ein wesentliches Kennzeichen eines Archivs die Ordnung, die
einen schnellen Zugriff auf die abgelegten Elemente ermöglicht. Schau
mal nach, was die Wikipedia dazu sagt...

DoDi

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