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Passwörter laut AGB nur im Kopf merken?

Von: Stefan Weinzierl (stefan.weinzierl@psypam.info) [Profil]
Datum: 23.06.2008 17:20
Message-ID: <g3oeu8$8fv$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.datennetze
Die Postbank hat zumindest  in ihren AGBs zur Benutzung von Postbank direkt
(https://direkt.postbank.de u.s.w.) den Passus, dass der Benutzer sein
gewähltes Passwort nirgendwo notieren darf. (natürlich auch nicht im
Computer speichern, Er muss es also praktisch ausschließlich im Kopf
behalten.
Aus zugegebenermaßen auch etwas eigennützigen Gründen (vgl. unten)
würde es
mich nun interessieren, wie weit dieser Blödsinn, von wegen man darf
Passwörter PINs etc.nirgendwo notieren, eigentlich verbreitet ist.
Oder, um es in einer Frage zu formulieren, weiß jemand von weiteren AGBs,
vertraglichen Vereinbarungen, Gerichtsurteilen etc. in dem gerade eine
solche Vorgehensweise gefordert wird, oder als praktisch anwendbar
angesehen wird?
--
Psychologisches-Passport Managment (PsyPaM)
-Passwortmanagment und verschlüsselte Autorisationsdateneingabe-
http://PsyPaM.info

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