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[Heise] Nutzung eines privaten, offenen WLAN ist strafbar

Von: Heiko Adams (heiko.adams@gmx.de) [Profil]
Datum: 18.05.2008 16:50
Message-ID: <1211122205.6597.8.camel@Ostfriesland>
Newsgroup: de.soc.recht.datennetze
Hallo,
laut heise.de[1] hat das AG Wuppertal einen Mann, der unberchtigter
Weise über ein privates, offenes WLAN gesurft ist, für
schuldig
befunden, gegen §§89, 149 TKG und §44 BDSG
verstoßen zu
haben.

Für den Angeklagten ging die Sache nochmal glimpflich aus: Das Gericht
sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, 20 Tagessätze zu je 5 Euro
im
Wiederholungsfall, aus und ordnete die Einziehung des Laptops als
"Tatwerkzeug" an.

Auch wenn ich die Urteilsbegründung ein wenig konstruiert finde, wÃ
¼rde
ich mir wünschen, das sich diese Rechtsauffassung durchsetzt.

[1]
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offe
nen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969


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