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Re: Kürzung ALG2

Von: Manuel Rodriguez (aa5@gmx.net) [Profil]
Datum: 04.11.2009 01:16
Message-ID: <f32ffa51-f425-4c3e-b290-760443cbf164@k17g2000yqh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
On 3 Nov., 22:10, "Klaus" <606355280...@messagebeamer.de> wrote:
> Wie wird bei ergänzendem ALG2 gekürzt? Brutto (der volle ALG 2, der o
hne
> Arbeit zustehen würde) oder der tatsächlich gezahlte Betrag?
>
> Klaus



Vielleicht ein Beispiel: angenommen ein Single verdient 800 EUR brutto
als Luftbläschenausquetscher (das sind diese Folien wo man sodrauf
rumdrücken kann). Dann hat er Anspruch auf ergänzendes Alg2 in Höhe
von 37 EUR monatlich. Quelle: Alg2 Online-Rechner. Insgesamt kriegt
der Single 837 EUR.
Wenn nun der Single einen Termin beim Jobcenter verpennt, dann
werden 10% der 37 EUR gekürzt.

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