Re: Verstoß gegen BV
Von: Josh (josh_spam@web.de) [Profil]
Datum: 07.08.2008 08:46
Message-ID: <489a9a65$0$11735$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 07.08.2008 08:46
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X-No-Archive: Yes Markus Philippi schrieb: > Matthias hat auf das vernünftige Vorgehen verwiesen. Einen BR der die > eigenen Betriebsvereinbarungen nicht ernst nimmt hat ein grosses Problem. > Also nicht die Kollegen das ausbaden lassen sondern dafür sorgen das > sich AG an die BV hält (wobei ich mir nicht sicher bin das man aus > Deinem OP einen Verstoss gegen eine BV sehen muss - kommt auf die > Verarbeitungsvarianten an, auch ein benutzen von Ausweisen kann dem > BDE-System gegenüber anonym in der Verarbeitung sein). Wir haben ja schon versucht den AG davon zu überzeugen, dass er gegen die BV verstößt. Keine Einsicht. In der BV steht, dass die Daten sowohl anonym erfasst, als auch anonym weiterverarbeitet werden. Wenn ich meine Zeiterfassungskarte benutze bin ich nicht mehr anonym. Die Daten können ja direkt mir zugeordnet werden. Daraus folgt, dass die Kollegen gegeneinander ausgespielt werden und, dass die Daten zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden bzw. werden können. Mir ist auch klar, dass zur Not nur der Klageweg übrig bleibt. Wenn aber der BR dem AG klar macht, dass er gegen die BV verstößt und gleichzeitig alle Kollegen sich weigern das Teil mit Zeiterfassungskarte zu benutzen, haben wir schon eine recht gute Position, ohne direkt klagen zu müssen. Gruß Josh[ Auf dieses Posting antworten ]
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- ciba-frank-news@web.de (07.08.2008 10:42)
- J. Schw@de (07.08.2008 10:47)
- Sjon (14.08.2008 12:09)
