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Re: Arbeitsverweigerung

Von: Matthias Frank (ciba-frank-news@web.de) [Profil]
Datum: 04.07.2008 11:36
Message-ID: <6d699tF12hseU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
dieterschneider@rocketmail.com schrieb:

> Was ich mich aber Frage ist das Folgende: Welche konsequenzen hat das
> noch? Kann man als Arbeitnehmer besipielsweise für Verluste Haftbar
> gemacht werden, wenn etwa ein Projekt deshalb micht rechtzeitig fertig
> wird?

Ja. Im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung.
MfG
Matthias

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