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Re: öff. Dienst - Anspruch auf Eing ruppierung in höhere TVöD-Gruppe?

Von: Matthias Frank (ciba-frank-news@web.de) [Profil]
Datum: 04.07.2008 18:06
Message-ID: <6d704fF168jhU2@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Wolfgang Fieg schrieb:

> Damit hat er den
> Zugang geringer, aber objektív ausreichend qualifiezierter Bewerber zum
> öffentlichen Dienst vereitelt, ein Verstoß gegen Artikel 33 Abs. 2 GG,
der
> (inzwischen unstritig) auch für Angestellten-Stellen gilt.
>
Das hilft dem Bewerber aber nichts.
MfG
Matthias

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