nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: öff. Dienst - Anspruch auf Eing ruppierung in höhere TVöD-Gruppe?

Von: Matthias Frank (ciba-frank-news@web.de) [Profil]
Datum: 04.07.2008 13:34
Message-ID: <6d6g5sF13eunU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Robert Lewinski schrieb:

> Angenommen ein öff. Arbeitgeber schreibt eine Stelle für einen
> Akademiker (Abschluß Uni-Diplom) aus, jedoch mit der Tarifklasse E 10
> des TVöD.
> Hat man dann nach Vertragsschluß Anspruch auf eine Höherstufung in
> eine angemessene Gehaltsgruppe, die meines Wissens bei E 13 bis E 15
> liegt?

Nein. Du hast Anspruch auf die übertragene Tätigkeit. E10 ist im
Bereich FH Absolvent. Wenn dir einen solche Tätigkeit übertragen
wird, dann bekommst du auch nur eine solche Eingruppierung, egal auch
wenn du habilitiert hast.

Ganz anders sieht die Sache allerding aus wenn die Eingruppierung
bei der übertragenen Tätigkeit falsch ist. D.h. wenn die Tätigkeit
einer Eingruppierung nach E13 entspricht hast du nach Tarif-
vertrag natürlich automatisch einen Anspruch auf entsprechende
Bezahlung. Beachten sollte man allerdings: Nur 6 Monate rückwirken.

MfG
Matthias

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten