Re: öff. Dienst - Anspruch auf Eing ruppierung in höhere TVöD-Gruppe?
Von: Matthias Frank (ciba-frank-news@web.de) [Profil]
Datum: 04.07.2008 13:34
Message-ID: <6d6g5sF13eunU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 04.07.2008 13:34
Message-ID: <6d6g5sF13eunU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Robert Lewinski schrieb: > Angenommen ein öff. Arbeitgeber schreibt eine Stelle für einen > Akademiker (Abschluß Uni-Diplom) aus, jedoch mit der Tarifklasse E 10 > des TVöD. > Hat man dann nach Vertragsschluß Anspruch auf eine Höherstufung in > eine angemessene Gehaltsgruppe, die meines Wissens bei E 13 bis E 15 > liegt? Nein. Du hast Anspruch auf die übertragene Tätigkeit. E10 ist im Bereich FH Absolvent. Wenn dir einen solche Tätigkeit übertragen wird, dann bekommst du auch nur eine solche Eingruppierung, egal auch wenn du habilitiert hast. Ganz anders sieht die Sache allerding aus wenn die Eingruppierung bei der übertragenen Tätigkeit falsch ist. D.h. wenn die Tätigkeit einer Eingruppierung nach E13 entspricht hast du nach Tarif- vertrag natürlich automatisch einen Anspruch auf entsprechende Bezahlung. Beachten sollte man allerdings: Nur 6 Monate rückwirken. MfG Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Robert Lewinski (04.07.2008 13:43)
- Karl Naumann (04.07.2008 15:09)
- Robert Lewinski (04.07.2008 16:07)
- ciba-frank-news@web.de (04.07.2008 18:05)
- ciba-frank-news@web.de (04.07.2008 18:08)
- Robert Lewinski (05.07.2008 12:41)
