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Re: öff. Dienst - Anspruch auf Eing ruppierung in höhere TVöD-Gruppe?

Von: Matthias Frank (ciba-frank-news@web.de) [Profil]
Datum: 04.07.2008 18:05
Message-ID: <6d702fF168jhU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Robert Lewinski schrieb:

> Also wäre wohl die sicherste Strategie, sich auf die schlechter
> bezahlte Stelle zu bewerben und den Anspruch auf Höhergruppierung im
> nachhinein geltend zu machen.

Würde ich so sehen. Nach den 6 Monaten Probezeit am besten.
Wenn du es direkt am nächsten Tag machst (also die Verjährung
hemmst) hast du auch keinen Verlust.
MfG
Matthias

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