Re: öff. Dienst - Anspruch auf Eing ruppierung in höhere TVöD-Gruppe?
Von: Matthias Frank (ciba-frank-news@web.de) [Profil]
Datum: 04.07.2008 18:05
Message-ID: <6d702fF168jhU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 04.07.2008 18:05
Message-ID: <6d702fF168jhU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Robert Lewinski schrieb: > Also wäre wohl die sicherste Strategie, sich auf die schlechter > bezahlte Stelle zu bewerben und den Anspruch auf Höhergruppierung im > nachhinein geltend zu machen. Würde ich so sehen. Nach den 6 Monaten Probezeit am besten. Wenn du es direkt am nächsten Tag machst (also die Verjährung hemmst) hast du auch keinen Verlust. MfG Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
