AW: Nachträgliches Arbeitszeugnis
Von: Turan Fettahoglu (turan.fe@t-online.de) [Profil]
Datum: 21.07.2008 18:16
Message-ID: <g62con$voh$1@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 21.07.2008 18:16
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Ein einfaches Zeugnis nützt nicht viel. Wenn du nach dem Examen schon etwas berufliche Praxis zeigen willst, bräuchtest du schon ein qualifiziertes. Der Anspruch darauf ist aber in der Tat verjährt. Frage halt dort an und rede den Leuten gut zu - es ist wohl eher eine kleine Bitte, die man nicht gut abschlagen kann...[ Auf dieses Posting antworten ]
