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AW: Nachträgliches Arbeitszeugnis

Von: Turan Fettahoglu (turan.fe@t-online.de) [Profil]
Datum: 21.07.2008 18:16
Message-ID: <g62con$voh$1@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Ein einfaches Zeugnis nützt nicht viel. Wenn du nach dem Examen schon etwas
berufliche Praxis zeigen willst, bräuchtest du schon ein qualifiziertes. Der
Anspruch darauf ist aber in der Tat verjährt.

Frage halt dort an und rede den Leuten gut zu - es ist wohl eher eine kleine
Bitte, die man nicht gut abschlagen kann...



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