Re: Vollautomatische 1-Euro-Jobs-Ablehnungs-Prozedur!
Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 26.06.2008 21:51
Message-ID: <g40s0c$g5k$01$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 26.06.2008 21:51
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Uwe Schmitz schrieb: > > Mit dem Eröffungssatz erreichst Du, dass Deine Bewerbung unbeantwortet > sofort im Müllerimer verschwindet. > Bei einer Bewerbung würde das natürlich eine Sperrzeit bzw. Sanktion rechtfertigen. Aber hier geht es um einen Ein-Euro-Job, das ist kein Arbeitsverhältnis, sondern eine "Maßnahme". Dafür ist eine Bewerbung eigentlich gar nicht nötig, er wird per Verwaltungsakt zugewiesen. E.D.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Francis Debord (26.06.2008 22:11)
