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Re: Vollautomatische 1-Euro-Jobs-Ablehnungs-Prozedur!

Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 26.06.2008 21:51
Message-ID: <g40s0c$g5k$01$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Uwe Schmitz schrieb:
>
> Mit dem Eröffungssatz erreichst Du, dass Deine Bewerbung unbeantwortet
> sofort im Müllerimer verschwindet.
>

Bei einer Bewerbung würde das natürlich eine Sperrzeit bzw.
Sanktion
rechtfertigen. Aber hier geht es um einen Ein-Euro-Job, das ist kein
Arbeitsverhältnis, sondern eine "Maßnahme".
Dafür ist eine Bewerbung
eigentlich gar nicht nötig, er wird per Verwaltungsakt zugewiesen.

E.D.

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