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Re: SGB 2 - ?

Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 21.06.2008 01:43
Message-ID: <g3hfbu$sc$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Francis Debord schrieb:
>
> Was heisst verlangen? Die können wohl schlecht sagen, wo du zu wohnen
hast.
>
> Meiner Meinung können die ja nun maximal die Auszahlung deckeln.

Stimmt. Wenn örtlich 300 Euro als angemessen für 45 qm gelten,
man
tatsächlich aber 350 Euro Miete bezahlt (egal für wieviele
qm), muß man
eben die restlichen 50 Euro entweder aus der Regelleistung, aus dem
Schonvermögen oder aus anrechnungsfreien Nebeneinkommen bezahlen.

E.D.

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