Re: SGB 2 - ?
Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 21.06.2008 01:43
Message-ID: <g3hfbu$sc$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 21.06.2008 01:43
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Francis Debord schrieb: > > Was heisst verlangen? Die können wohl schlecht sagen, wo du zu wohnen hast. > > Meiner Meinung können die ja nun maximal die Auszahlung deckeln. Stimmt. Wenn örtlich 300 Euro als angemessen für 45 qm gelten, man tatsächlich aber 350 Euro Miete bezahlt (egal für wieviele qm), muß man eben die restlichen 50 Euro entweder aus der Regelleistung, aus dem Schonvermögen oder aus anrechnungsfreien Nebeneinkommen bezahlen. E.D.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Heinz D. Trost (21.06.2008 07:11)
- Christian Müller (21.06.2008 11:12)
