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Re: Einweisung in Pflegeheim, negativer Kontostand

Von: Sebastian Deiszner (deiszner@web.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 23:02
Message-ID: <485ac96c$0$6608$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
"Klaus Wagner" <k.wagner.mm@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:g3dr7k$b3m$01$1@news.t-online.com...
> Hallo Sebastian,
>
>
> "Sebastian Deiszner" <deiszner@web.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:4858226b$0$7541$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net...
>> "Klaus Wagner" <k.wagner.mm@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
>> news:g37g4b$l2$02$1@news.t-online.com...
>>> Guten Morgen!
>>>
>>> mal folgendes Konstrukt:
>>>
>>> Frau Z ist 82 und wird unerwartet nach einem Krankenhausbesuch ins
>>> Pflegeheim geschickt. Die Rente reicht bei Weitem nicht aus, um die
>>> Heimkosten zu decken. Die Sozialbehörde rechnet und es geht wie
üblich:
>>>
>>> Rente
>>> + Sozialamt
>>> + Pflegesatz
>>> = Heimkosten pro Monat
>>>
>>> In einer Übergangszeit gelangte noch die Rente auf das Konto von Frau
Z.
>>> Für diese Zeit Schreibt das Heim Frau Z eine Rechnung.
>>>
>>> Haken bei der Sache: Die Bank verweigert die Zahlung, weil das Konto von
>>> Frau Z (bereits beim Eintritt ins Heim) mehrere tausend Euronen in den
>>> Miesen ist.
>>>
>>> Wer kommt für den Fehlbetrag auf?
>>>
>>
>> Für das Konto der Dame - die Dame natürlich - es sei denn, jemand
(Enkel,
>> Sohn, Tochter....) hat das Konto geleert.
>
> Sorry, Du hast es wohl falsch verstanden. Die Rente und das Geld von der
> Pflegeversicherung der Dame geht an die Sozialbehörde; dieses und die
> Tochter legen deutlich dazu. Die Sozialbehörde zahlt das Heim. Somit kann
> die Dame garnienicht ihr Konto ausgleichen.
>
> Wenn ich richtig wei, haften Kinder nicht für die Schulden ihrer Eltern.
> Blöde, vertrackte Situation oder?
>

Kinder haften nicht automatisch für Schulden ihrer Eltern - die
Zinsknechtschaft wurde abgeschafft.

Aber wenn die Kinder das Erbe antreten - dann haften sie für die Schulden
aus dem Erbe.


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