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Re: Einweisung in Pflegeheim, negativer Kontostand

Von: Sebastian Deiszner (deiszner@web.de) [Profil]
Datum: 17.06.2008 22:45
Message-ID: <4858226b$0$7541$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
"Klaus Wagner" <k.wagner.mm@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:g37g4b$l2$02$1@news.t-online.com...
> Guten Morgen!
>
> mal folgendes Konstrukt:
>
> Frau Z ist 82 und wird unerwartet nach einem Krankenhausbesuch ins
> Pflegeheim geschickt. Die Rente reicht bei Weitem nicht aus, um die
> Heimkosten zu decken. Die Sozialbehörde rechnet und es geht wie üblich:
>
> Rente
> + Sozialamt
> + Pflegesatz
> = Heimkosten pro Monat
>
> In einer Übergangszeit gelangte noch die Rente auf das Konto von Frau Z.
> Für diese Zeit Schreibt das Heim Frau Z eine Rechnung.
>
> Haken bei der Sache: Die Bank verweigert die Zahlung, weil das Konto von
> Frau Z (bereits beim Eintritt ins Heim) mehrere tausend Euronen in den
> Miesen ist.
>
> Wer kommt für den Fehlbetrag auf?
>

Für das Konto der Dame - die Dame natürlich - es sei denn, jemand (Enkel,
Sohn, Tochter....) hat das Konto geleert.


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