Re: Arbeitsrecht; Stunden
Von: Matthias Kryn (usenet.kryn@planet-interkom.de) [Profil]
Datum: 10.06.2008 23:05
Message-ID: <484eec15$0$7534$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 10.06.2008 23:05
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Lars Friedrich schrieb: > Matthias Kryn schrieb: > > > > > > > in meinem Vertrag steht drin. > > > > > > > Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten. > > > > > > In dieser Pauschalität ist die Klausel unwirksam. > > > > > Wieso? > > > > Für den Arbeitnehmer ist bei Abschluss des > > > > Arbeitsvertrages nicht abzusehen, wie viele > > > > Arbeitsstunden er für das Arbeitsentgelt leisten muss. > > > > Die Klausel ist wegen Verstoßes gegen das > > > > Transparenzgebot (§ 307 Abs 1 BGB) unwirksam. > > > > Ausnahme: leitende Angestellte. > > > Leitende Angestellte haben keinen Anspruch auf > > > Transparenz? > > Bei leitenden Angestellten gibt es keine Überstunden. > > Kann es sein, dass du die Gültigkeit des ArbZG mit der > Existenz von Überstunden gleichsetzt? Nein. Das ArbZG wird auf leitende Angestellte nicht angewendet, §18 ArbZG. > Übrigens: a.A. bzgl. Verstoß des Transparenzgebots bei > nicht-leitenden Angestellten LAG Schleswig - Holstein 5 Sa > 147/02. Die Grenze zieht 138 BGB, nicht 307 BGB. Aus 2002. Aus 2005: BAG 28.09.2005, 5 AZR 52/05 Grüße Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
