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Re: Arbeitsrecht; Stunden

Von: Matthias Kryn (usenet.kryn@planet-interkom.de) [Profil]
Datum: 10.06.2008 23:05
Message-ID: <484eec15$0$7534$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Lars Friedrich schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

> > > > > > > in meinem Vertrag steht drin.
> > > > > > > Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten.
> > > > > > In dieser Pauschalität ist die Klausel unwirksam.
> > > > > Wieso?
> > > > Für den Arbeitnehmer ist bei Abschluss des
> > > > Arbeitsvertrages nicht abzusehen, wie viele
> > > > Arbeitsstunden er für das Arbeitsentgelt leisten muss.
> > > > Die Klausel ist wegen Verstoßes gegen das
> > > > Transparenzgebot (§ 307 Abs 1 BGB) unwirksam.
> > > > Ausnahme: leitende Angestellte.
> > > Leitende Angestellte haben keinen Anspruch auf
> > > Transparenz?
> > Bei leitenden Angestellten gibt es keine Überstunden.
>
> Kann es sein, dass du die Gültigkeit des ArbZG mit der
> Existenz von Überstunden gleichsetzt?

Nein. Das ArbZG wird auf leitende Angestellte nicht angewendet,
§18 ArbZG.

> Übrigens: a.A. bzgl. Verstoß des Transparenzgebots bei
> nicht-leitenden Angestellten LAG Schleswig - Holstein 5 Sa
> 147/02. Die Grenze zieht 138 BGB, nicht 307 BGB.

Aus 2002. Aus 2005:

BAG 28.09.2005, 5 AZR 52/05

Grüße
Matthias


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