Re: Künstlersozialkasse: Keiner kennt sich aus.
Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 08.05.2008 18:29
Message-ID: <fvv9pn$dni$00$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 08.05.2008 18:29
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Andreas Müller schrieb: > - nur anteilig für den kreativen Teil (weil wir z.B. 30 Stunden > Aufwand für eine Website haben, von denen aber nur 2 Stunden für das > Design draufgehen, aber 28 Stunden für Programmierung)? Hierzu gleich > die Info: Mein Steuerberater hat mir die Auskunft gegeben, dass ich > einen Job (steuerrechtlich) nicht anteilsmäßig nach gewerblichen und > freiberuflichen Umsätzen aufspalten darf, entweder, oder. Der Steuerberater ist ja auch für Steuern zuständig. In § 25 Abs. 1 KSVG steht`s eigentlich recht deutlich: "Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind die Entgelte für künstlerische oder ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbständige Künstler oder Publizisten zahlt, auch wenn diese selbst nach diesem Gesetz nicht versicherungspflichtig sind." "enn Du von einem Künstler eine nicht-künstlerische Bratwurst kaufst, mußt Du dafür nix an die KSK zahlen. E.D.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Andreas M?ller (09.05.2008 08:04)
- Erwin Denzler (11.05.2008 21:29)
