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Re: aufgedrängte Stundenkürzung wegen M ehrarbeit

Von: Mark Ise (mark.ise@arcor.de) [Profil]
Datum: 13.05.2008 14:40
Message-ID: <g0c28c$iv6$1@registered.motzarella.org>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Matthias Frank schrieb:

>> Sie hat Angst, dass wenn sie auf die volle Arbeitszeit besteht, man sie
>> an einen anderen Ort versetzt
>
> Was steht denn zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag?
> Wenn nichts war dazu was mündlich ausgemacht?

Mündlich wurde angeblich nichts ausgemacht.
Zum Arbeitsort steht im Arbeitsvertrag, dass sie aus betrieblichen
Gründen in allen Einrichtungen des AGs eingesetzt werden darf.

Da würde mich nun interessieren, ob der AG die Versetzung bestimmen
kann, wenn er dadurch nur minimale Vorteile ziehen würde.


Mit der freien Wahl des Arbeitsortes kann er meiner Freundin natürlich
einen Strick drehen. Entweder nimmt sie die Änderungskündigung an, oder
sie wird versetzt. Nimmt sie an, hat sie 1/5 weniger Gehalt bei 1/4
weniger Arbeitszeit. Lehnt sie ab, wird sie versetzt, bekommt das volle
Gehalt und muss dafür 1/5 des Gehaltes für die viele weitere Anfahrt
bezahlen und hat damit ebenfalls 1/5 weniger in der Tasche. Wenn man die
Anfahrt mal als Arbeitszeit ansieht, weil es verlorene Freizeit ist,
dann hätte sie zudem noch eine längere Arbeitszeit.

Meine Freundin kann also eigentlich nur zwischen weniger Gehalt mit bei
weniger Arbeitszeit, und weniger Gehalt mit höherer Arbeitszeit wählen.


Dann hoffe ich mal, dass der AG nicht pfiffig ist.


--
Mark

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