Re: aufgedrängte Stundenkürzung wegen M ehrarbeit
Von: Mark Ise (mark.ise@arcor.de) [Profil]
Datum: 13.05.2008 14:40
Message-ID: <g0c28c$iv6$1@registered.motzarella.org>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
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Matthias Frank schrieb: >> Sie hat Angst, dass wenn sie auf die volle Arbeitszeit besteht, man sie >> an einen anderen Ort versetzt > > Was steht denn zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag? > Wenn nichts war dazu was mündlich ausgemacht? Mündlich wurde angeblich nichts ausgemacht. Zum Arbeitsort steht im Arbeitsvertrag, dass sie aus betrieblichen Gründen in allen Einrichtungen des AGs eingesetzt werden darf. Da würde mich nun interessieren, ob der AG die Versetzung bestimmen kann, wenn er dadurch nur minimale Vorteile ziehen würde. Mit der freien Wahl des Arbeitsortes kann er meiner Freundin natürlich einen Strick drehen. Entweder nimmt sie die Änderungskündigung an, oder sie wird versetzt. Nimmt sie an, hat sie 1/5 weniger Gehalt bei 1/4 weniger Arbeitszeit. Lehnt sie ab, wird sie versetzt, bekommt das volle Gehalt und muss dafür 1/5 des Gehaltes für die viele weitere Anfahrt bezahlen und hat damit ebenfalls 1/5 weniger in der Tasche. Wenn man die Anfahrt mal als Arbeitszeit ansieht, weil es verlorene Freizeit ist, dann hätte sie zudem noch eine längere Arbeitszeit. Meine Freundin kann also eigentlich nur zwischen weniger Gehalt mit bei weniger Arbeitszeit, und weniger Gehalt mit höherer Arbeitszeit wählen. Dann hoffe ich mal, dass der AG nicht pfiffig ist. -- Mark[ Auf dieses Posting antworten ]
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- ciba-frank-news@web.de (13.05.2008 18:11)
