Künstlersozialkasse: Keiner kennt sich aus.
Von: Andreas Müller (hufflehuffle@west.de) [Profil]
Datum: 08.05.2008 17:51
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Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 08.05.2008 17:51
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Hallo, zusammen,
ich bekomme derzeit so viele unterschiedliche Auskünfte von
vermeintlich kompetenten Stellen über die Künstlersozialkasse, dass
ich nicht mehr weiter weiß. Bevor jemand entsprechendes vorschlägt:
Die KSK selbst scheint mir für meine (nicht im Gesetz definierten)
Fragen wegen Parteilichkeit kaum der richtige Ansprechpartner.
(Es ist mir schon passiert, das die Rentenversicherungsprüfer
telefonisch - damit ohne Legitimation - Fragen über mein
Vertragsverhältnis zu Kunden gestellt haben, und zwar ziemlich
aggressiv, was mir wenig seriös erscheint. Da ist wohl die Kohle
verlockend...)
Auch eine Prüferin der Rentenversicherung, die bei meinem StB prüfte
(allerdings nicht mich), konnte diese Fragen nicht beantworten ("Wir
machen das ja auch zum ersten Mal, und das ist ja alles noch gar nicht
klar...")?
Nun meine Fragen:
Besteht eine Beitragspflicht der Kunden...
- entweder grundsätzlich (weil Künstler) oder gar nicht (weil kein
Künstler)? Wir machen manchmal z.B. Fots und Gestaltung, ein anderes
Mal aber eine reine Datenbankprogrammierung ohne werblichen oder
gestalterischen Hintergrund. Löst dann eine einmalige kreative
Leistung die Beitragspflicht für alle vom Unternehmen erbrachten
Leistungen aus? Oder kann ich der KSK eine Umsatzaufstellung nach
kreativen und nicht kreativen Leistungen schicken und die entscheiden
dann einmalig, ob ich nun Künstler bin oder nicht?
- von Job zu Job unterschiedlich (weil z.B. unser "Schildermacher" für
manche Kunden künstlerisch tätig ist, aber für uns nur ab vorgegebenen
Daten druckt, also quasi wie eine Druckerei nur ausführendes Organ
ist?)
- nur anteilig für den kreativen Teil (weil wir z.B. 30 Stunden
Aufwand für eine Website haben, von denen aber nur 2 Stunden für das
Design draufgehen, aber 28 Stunden für Programmierung)? Hierzu gleich
die Info: Mein Steuerberater hat mir die Auskunft gegeben, dass ich
einen Job (steuerrechtlich) nicht anteilsmäßig nach gewerblichen und
freiberuflichen Umsätzen aufspalten darf, entweder, oder.
Kann ich die von mir gezahlte Künstlersozialkasse anrechnen lassen?
Beispiel: Ich kaufe ein Foto für 1000 Euro ein (und zahle für 2008
demnach 49 € KSK darauf), verkaufe es für 1.200 Euro weiter (und der
Kunde zahlt dann nochmal 58,80 € für die gleiche Leistung, demnach
dann effektiv 8,98% KSK? Also wird doppelt und dreifach abkassiert für
die gleiche Leistung, nur, weil die Wertschöpfungskette länger ist?)
Oder noch schlimmer - ich gebe ein Foto zum Einkaufspreis weiter, weil
ich bei diesem Kunden an anderen Dingen verdiene, dann zahle ich jetzt
4,9% drauf, weil ich ja KSK abführen muss?
Macht es für meine Kunden Sinn bzw. haben sie die rechtliche
Möglichkeit, Meldungen "unter Vorbehalt" abzugeben, weil die zu
erwartende Klagewelle zur Rückzahlungen führen kann?
Danke für Eure Meinungen.
Viele Grüße,
Andreas
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- Erwin Denzler (08.05.2008 18:29)
- Andreas M?ller (09.05.2008 08:04)
- Erwin Denzler (11.05.2008 21:29)
