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Re: Arbeistsamt: Wichtiger Grund (fernbleiben vom Vorsprechen)

Von: Uwe K. Schmidt-Kerner (usenet@netzkneipe.net) [Profil]
Datum: 22.04.2008 22:59
Message-ID: <fuljgc$7jk$1@registered.motzarella.org>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Martina Diel schrieb am 22.04.2008 21:59:

> Hast du schon mal was davon mitbekommen, dass man, wenn man einen Job
> hat, öfter als einmal im Vierteljahr dort auftauchen muss?

Wie bitte? Gib mir bitte per Screenshoot einen Beweis, dass Du beim
Arbeitsamt, respektive der ARGGE vorsprechen musst, sobald Du einen Job
hast (sofern es ein sozialvericherungspflichtiger Job ist, der nicht
unter "zuschußpflichtig" etc. fällt!

>
> Entschuldige bitte, aber nichts von dem, was du hier schreibst, hat
> etwas mit mir zu tun. Du weißt nichts über mich, ob ich Völlerei
> betreibe oder nicht und schon gar nicht wirst du irgendeine Stelle
> finden, wo ich Arbeitslose so bezeichne, wie du mir gerade in den Mund
> legen willst. Ich finde es aber bezeichnend, dass du mit derartigen
> Unterstellungen arbeitest - offenbar ist dir eine sachliche Diskussion
> nicht möglich.
>
> Aber das Thema ist eh durch.

Nein, das Thema ist _nicht_ durch, denn _DU_ arbeitest mit
Unterstellugnen. Ich habe Dir _nichts_ in den Mund gelegt. Das was ich
in vorigem gequotetem Absatz geschrieben habe, ergiebt sich aus dem, was
ich in diesem ellenlangen Thread von Dir gelesen habe, was unbestritten
ja Deine Überzeugung ist und Deine Mentalität wiederspiegelt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe K. Schmidt-Kerner

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