Re: Arbeistsamt: Wichtiger Grund (fernbleiben vom Vorsprechen)
Von: Uwe K. Schmidt-Kerner (usenet@netzkneipe.net) [Profil]
Datum: 22.04.2008 23:24
Message-ID: <fulkv1$dq2$1@registered.motzarella.org>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Datum: 22.04.2008 23:24
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Martina Diel schrieb am 22.04.2008 22:35:
> Du machst dich lächerlich.
Nein, gewiss nicht, diesen Schuh kannst Du Dir getrost selbst anziehen!
Wer so vorurteilbehaftet ist wie Du, sollte es sinngemäß mit Dieter Nuhr
halten: "Wer keine Ahnung hat, sollte lieber mal die "Klappe" halten"
(Fresse habe ich _bewussst NICHT_ geschrieben)
Wenn Du Dich mir so "überlegen fühlst" warum bleibst Du dann die
Beweise
bezüglich Deiner Tätigkeit und Deines überlegenen Wissens mir
gegenüber
schuldig?
Es würde Dir doch keinen Zacken aus der Krone brechen, diese zu
erbringen und mich in den "Sumpf der Unwürdigen" zurückzuwerfen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe K. Schmidt-Kerner
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