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Re: ALG-Streichung bei Wiedereintritt ins Berufsleben

Von: Oliver 'Beowulf' Friedrich (beowulfof@arcor.de) [Profil]
Datum: 12.07.2006 16:20
Message-ID: <pan.2006.07.12.14.20.10.552879@arcor.de>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales
Am Wed, 12 Jul 2006 12:51:10 +0200 schrieb Wolfgang Gerber:

>
> Oliver 'Beowulf' Friedrich schrieb:
>
>> > Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit findet Person A wieder
eine
>> > Festanstellung, Arbeitsbeginn Kw28. Das wird
selbstverständlich sofort
>> > der Arbeitsagentur gemeldet, dieses stellt daraufhin
unverzüglich
>> > weitere Zahlungen für den August ein.
>> > Nur: Vom neuen Arbeitgeber bezieht Person A erst Ende August seinen
>> > ersten Lohn, wovon aber soll Person A bis dorthin über die
Runden kommen?
>
>> Das ALG wird jeweils für den Vormonat bezahlt,
>
> Nein!
>
> ALG2, und um solches handelt es sich hier garantiert, wird im voraus
> für den kommenden Monat bezahlt!
>
Das kann sein, ich spreche vom ALG I, mein Fehler, habe die dauer der
vorangegangen Arbeitslosigkeit überlesen. Allerdings leuchtet es mir
nicht ein warum ALG II im vorraus bezahlt werden sollte, während es sich
bei ALG I definitiv andersrum verhält (bezog bis vor zwei Monaten noch
ALG I)

MFG BeowulfOF
--
Oliver "Beowulf" Friedrich
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