Zur Geschichte des Anwerbeabkommens BRD-Tuerkei
Von: Frank Bügel (frank.buegel@nospam.org) [Profil]
Datum: 28.09.2009 15:02
Message-ID: <qjvgx9wcq4oa.dlg@private.net>
Newsgroup: de.soc.politik.texte
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Auf sanften Druck der USA wurden ab 1961 bzw. 1963 Anwerbeabkommen mit der Türkei als "gleichberechtigtes NATO-Mitglied" (gegenüber Griechenland) von der BRD abgeschlossen. Für die westdeutsche Wirtschaft waren es die willkommenen billigen Arbeitskräfte. Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. "Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte." Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland - mit dem ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war - nicht diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Aus außenpolitischen Rücksichten - die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO - entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen Arbeitsamtes in Istanbul bezogen. Der Ansturm sei sofort erheblich gewesen, berichtet die deutsche Botschaft, das Generalkonsulat werde "von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden geradezu überschwemmt und belagert." War die offizielle Anwerbung schon begonnen worden, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte - in weiser Voraussicht - Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es solle "deutlich gemacht werden, dass eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind." Weiter verlangte das Innenministerium, alle Verweise auf einen möglichen Familiennachzug (wie er u. a. in der Anwerbevereinbarung mit Griechenland ausdrücklich enthalten war, zu streichen. Beiden Forderungen wurde - zunächst - entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961: "Die Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren hinaus nicht erteilt." Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug. Dass die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der Literatur meist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der gängigen Lesart auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen. Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräfteangebot den Bedarf der einheimischen Wirtschaft erheblich. Die Förderung des "Exports" von Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als "eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt." Das "Ventil" Arbeitsmigration war für die Türkei von existenzieller Bedeutung. "Der Druck auf den Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit, besonders bis zum Anwerbestopp von 1973, durch die hohe Auswanderung gemildert werden." So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der "Deutschen Verbindungsstelle" der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich vermittelt wurden. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete 1966: "In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr Arbeitskräfte anwerben. Ich muss immer wieder deutlich machen, dass unsere Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo eben Kräfte angeboten sind. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden." Bis 1971 war die Zahl jener, die bei den türkischen Behörden für eine Arbeitsaufnahme im Ausland (insbesondere in Deutschland) gemeldet waren, auf über 1,2 Millionen angestiegen. "Das Gros der Bewerber sind Hilfsarbeiter, jedoch können auch beruflich qualifizierte bzw. teilqualifizierte Bewerber in größerem Umfange gewonnen werden... Die Wartezeit bis zur Berücksichtigung einer Bewerbung um eine Arbeitsplatzvermittlung im Ausland beträgt derzeit für Hilfsarbeiter bereits sechs bis sieben Jahre. Bei den starken Geburtsjahrgängen in der Türkei, die in den nächsten Jahren neu in das Erwerbsleben eintreten, ist - selbst bei einer intensiveren Zunahme des Arbeitsplatzangebots in der Türkei - mit einem grundlegenden Wandel auf dem dortigen Arbeitsmarkt nicht zu rechnen. Insofern werden türkische Arbeitskräfte in größerer Zahl - auch langfristig gesehen - an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sein", hieß es im "Erfahrungsbericht 1971" der Bundesanstalt für Arbeit. Der Andrang blieb auch nach dem Anwerbestopp sehr groß. So berichtet "Die Zeit" im April 1976: "Als das deutsche Anwerbebüro vor einigen Monaten vorübergehend geschlossen wurde, standen noch eine Million Türken auf der Liste, Fachkräfte unter 45, Hilfsarbeiter unter 35 Jahren. Ohne dieses Alterslimit ... wären es drei Millionen, die sofort in die Bundesrepublik aufbrechen wollten." Der Überschuss an Arbeitskräften in der Türkei belief sich 1972 auf 1,6 Millionen, 1977 lag er bei 2,2 Millionen. (Stefan Luft, Abschied von Multikulti, 2006, S. 101 ff.) http://kewil.myblog.de/kewil/art/59774384/ ebenso Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008. 248 S., 32,90 Euro. Mit dem Erreichen der Vollbeschäftigung stiegen die Zahlen der in der Bundesrepublik beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte stark an, darunter auch solche, mit deren Herkunftsländern noch keine Anwerbevereinbarung geschlossen worden war. Entsprechend hatten die Einreisegesuche türkischer Staatsangehöriger beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul zugenommen, konkret von ehemals 10 bis 15 pro Monat auf ca. 500 im April 1960. Bis Ende Mai 1960 waren Personen, denen das Arbeitsangebot eines deutschen Unternehmens vorlag, türkischerseits "ohne weiteres" mit Reisepässen sowie den für die Reise notwendigen Devisen versorgt worden. Anschließend hatte die neu im Amt befindliche Militärregierung in Ankara die Ausreise türkischer Staatsangehöriger zunächst gesperrt, schließlich den Pass nur ausgestellt, wenn für die gesamten Fahrtkosten keine in der Türkei vorhandenen Devisen benötigt wurden, was die monatlichen Einreisegesuche erneut auf 150 bis 200 ansteigen ließ. Das besondere im Fall der Türkei war die regelmäßig durch private Übersetzungsbüros erfolgende Arbeitsvermittlung, die zudem öffentlich mit Anzeigen annoncierten wie: "Es wird mitgeteilt, daß Deutschland und Schweden Bedarf an Arbeitern haben. Die Korrespondenz von Monteuren, Meistern und sonstigen technischen Kräften für die verschiedenen Arbeitsgebiete wird übernommen: Acara Sokak, Kirehir Han, Stock 2, Nr. 8, Galatasaray." Diese Ubersetzungsbüros informierten die Arbeitsuchenden über die notwendigen Bewerbungsformalitäten und verwiesen sie an die für ausländische Bewerber zuständige, in Frankfurt am Main ansässige Zentralstelle für Arbeitsvermittlung bzw. an einzelne ausgewählte Arbeitsämter. Die schließlich i.d.R. auch von ihnen übersetzten Bewerbungsunterlagen gingen nach Prüfung und Beglaubigung durch das bundesdeutsche Generalkonsulat über die amtlichen Arbeitsvermittlungen an die interessierten westdeutschen Unternehmen, die den Bewerbern wiederum ihre Arbeitsangebote zusandten. War durch die Firma nicht bereits eine Aufenthaltsgenehmigung beschafft worden, musste die Zusicherung derselben vom Bewerber über das Generalkonsulat bei der zuständigen Polizeibehörde in der Bundesrepublik beantragt werden. Erst nach deren Vorliegen erteilte das Generalkonsulat ein Visum, sofern der Bewerber einen türkischen Pass erhalten hatte.119 Auf die in Frankfurt ansässige Zentralstelle, an die jeder Ausländer ein Vermittlungsgesuch richten konnte, hat übrigens auch die Bundesregierung selbst immer wieder solche Staaten verwiesen, mit denen sie keine Anwerbeabkommen zu schließen beabsichtigte. Da die türkische Militärregierung Anfang August 1960 verlauten ließ, die Vermittlung von Arbeitskräften stärker durch amtliche Stellen regeln zu lassen, empfahl das bundesdeutsche Generalkonsulat Istanbul in Anbetracht des Arbeitskräftebedarfes der deutschen Industrie, ein Anwerbeabkommen auch mit der Türkei in Erwägung zu ziehen. Das in die Diskussion hierüber rechtzeitig involvierte BMA war "nicht unbedingt" von den Vorteilen einer solchen Vereinbarung überzeugt, da ein nicht unerheblicher Teil der in die Bundesrepublik eingereisten Arbeitnehmer die Dienste der mit den Anwerbevereinbarungen institutionalisierten Kommissionen erfahrungsgemäß gar nicht in Anspruch nehme. "Auch sollte man grundsätzlich", und hierauf hatte das Bundesarbeitsministerium intern immer insistiert, wie in allen bisherigen Fällen "die Initiative zum Abschluß einer Vereinbarung der türkischen Regierung überlassen." Zudem, so das BMA weiter, "könnten sich mit gutem Grunde einige andere Staaten, deren dahingehende Wünsche zurückgewiesen wurden, auf dieses neue Beispiel berufen und die erhaltenen Absagen als Diskriminierung auffassen." Arbeitsmarktpolitisch sah auch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trotz des inzwischen spürbaren Arbeitskräftemangels keine Notwendigkeit für eine Anwerbevereinbarung mit der Türkei, da der Kräftebedarf in den anderen Anwerbeländern "hinreichend gedeckt" werden könne. Allerdings meinte der bis dahin immer und ausschließlich mit Blick auf den Arbeitsmarkt argumentierende Präsident der BA, Anton Sabel, nicht beurteilen zu können, "wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt." Ihre Mitgliedschaft in der NATO hatte auch die Türkei selbst neben dem "lebhaften" Wirtschaftsaustausch mit der Bundesrepublik immer wieder zur Untermauerung ihres Wunsches nach Abschluss einer Vermittlungsvereinbarung vorgebracht. In welchem Grad sich die außenpolitische Raison nun bereits allgemein durchgesetzt hatte, damit Arbeitsmarkt- zu Außenpolitik - und vice versa! - geworden war, zeigen die Schlüsse Sabels, der es vorerst für ausreichend hielt, "wenn zur Ordnung der Beziehungen in der Anwerbung und Vermittlung ein Notenwechsel zwischen der türkischen [...] und der deutschen Regierung stattfände, in dem die jetzige Rechtslage und die Zuständigkeiten klargestellt, aber keine neuen Rechtsbeziehungen und -ansprüche begründet werden, da die Gefahr besteht, daß beim Abschluß einer Regierungsvereinbarung auch andere Länder, wie Cypern, Tunis und Marokko das gleiche Ansinnen an die Bundesrepublik Deutschland stellen würden..." http://fact-fiction.net/?p‚2 1964 trat ein neues Anwerbeabkommen auf Drängen der Türkei in Kraft, in der die Befristung gestrichen wurde. Der deutschen Bevölkerung wurde weiterhin das Rotationsprinzip vorgeheuchelt. Ursprünglich sollte das Abkommen sogar vor dem Volk geheimgehalten werden! Erst 1973 erließ Deutschland einen allgemeinen Anwerbestopp. Damals hielten sich 528.000 türkische, 466.000 jugoslawische, 409.000 italienische, 268.000 griechische und 179.000 spanische Arbeitnehmer im Land auf. Aufgrund des Stopps und der schlechteren wirtschaftlichen Lage (Ölkrise) reisten bis 1976 ca. 42 Prozent der Griechen und Spanier ab, die Zahl der Türken (-2,5%) blieb fast gleich - und die Arbeitslosigkeit in Deutschland war inzwischen gestiegen. Nimmt man die Zahlen der ausländischen Wohnbevölkerung, dann ergibt sich zwischen 1974 und 1980 folgendes Bild: Griechen - 26% Italiener - 1,8% (einziges EG-Land) Jugoslawen - 11% Spanier -34% Türken + 42% (1,462 Mio Personen) Bei diesem Anstieg handelte es sich primär um Familiennachzug. 1968 war jeder vierte eingewanderte Türke/Türkin nichterwerbstätig. 1972 jeder zweite, 1976 waren es 86 Prozent. Kommen wir zum Geld. Bei der Frage, was Einwanderung bringt oder kostet, müssen längere Zeiträume gesehen werden, am besten die ganzen Jahre bis heute. Die zuerst eingewanderten Türken waren alle vollbeschäftigt, zahlten Steuern und Sozialabgaben und kauften im Supermarkt ein und irgendwann vielleicht ein Auto. Die Steuerquote lag 1960 aber tiefer als 2000, die Sozialversicherungsbeiträge waren halb so hoch, eine Mehrwertsteuer gab es nicht. Unsere Unternehmen verdienten damals durchaus gut an den Türken und vielleicht auch der Staat. 1973 wurde schon an 868.000 im Ausland lebende Kinder von allen Gastarbeitern Kindergeld gezahlt. Aufgrund eines zaghaften Versuchs unterschiedlicher Berechnungen holten die Gastarbeiter ihre Kinder und Frauen zunehmend nach Deutschland. 1978 lebten bereits 700.000 türkische Kinder im Land, 300.000 zusätzliche Ehefrauen waren ebenfalls hergezogen. Gerichte entscheiden bis heute, Familienzusammenführung sei ein Menschenrecht, daß man die Familie auch in der Türkei hätte zusammenführen können, wurde nicht erwähnt. Bis auf den heutigen Tag ist Familienzusammenführung der einzige legale Weg der Einwanderung für Türken. Zurück in die Achtziger. Irgendwann zwischen 1980 und 1990 dürfte der Saldo ins Minus gerutscht sein. Zwischen 1960 und 1978 haben prozentual durchgehend mehr Ausländer gearbeitet als Deutsche (1961: 47% Deutsche, 78% Ausländer). Ab 1980 stiegen die Arbeitslosenquoten, und die Ausländer (größte Gruppe immer die Türken) lagen natürlich signifikant über den Deutschen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Sozialhilfeempfänger, und auch da lagen die Ausländer über den Deutschen. 1982 waren zwei Drittel der Ausländer (Türken, man muß es nicht wiederholden, immer die größte Gruppe) berufsmäßig nicht qualifiziert. Das ist bis heute ein Manko. Die Sprach- und Schulkenntnisse sind schlecht, in der sogenannten dritten Generation manchmal sogar schlechter. Kurzum, seit 1980 ist der Trend derselbe. Die Zahl der Ausländer, speziell der größten Gruppe, der Türken, ist überproportional gestiegen, ihre Arbeitslosigkeit, das dazugehörige Arbeitslosengeld und der Sozialhilfebezug auch. In Berlin bezogen 2004 rund 74.000 Bewohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit Sozialhilfe, das sind 27 Prozent. In Berlin Mitte stellten die Ausländer 42 Prozent der Sozialhilfeempfänger. In der BRD ist der Ausländeranteil an der Sozialhilfe seit 1965 von 3% auf 26% angestiegen, der der Deutschen nur von 1,4% auf 2,9%. Dazu kommen Kosten für Infrastruktur aller Art vom Kindergarten bis zum Gefängnis, manches zahlt der Bund, das meiste die Länder und Kommunen. Es sprengt das Blog, allem nachzugehen, aber welche Statistik man auch aufschlägt, man hat nie den Eindruck, daß unter dem Strich für Deutschland etwas Positives herausgekommen ist, auch nicht durch Selbständige, was extra behandelt werden soll. Um aber nicht nur die Türken ins Visier zu nehmen, dies betrifft auch Libanesen oder andere kleinere Gruppen aus bestimmten Ländern. Aufgrund ihrer vielen Einwanderer fällt die Türkei eben stark ins Gewicht. Generell dürfte der Eindruck nicht täuschen, daß wir mit Gastarbeitern aus dem "Christenclub" wesentlich besser gefahren sind als mit anderen! Zweitens bleibt festzuhalten, daß das liberale Credo, daß mit Freizügigkeit auf allen Gebieten, inklusive Einwanderung, der Wirtschaft und uns allen am besten gedient sei, leider oft kurzfristig gedacht ist. Was deutschen Unternehmern 1965 extrem genützt haben mag, ist nun ein jahrzehntelanges Minusgeschäft. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Wirtschaft in diesem System die Rosinen gepickt hat und hinterher darf der Steuerbürger die Probleme lösen! http://kewil.myblog.de/kewil/art/60166544/[ Auf dieses Posting antworten ]
