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Zur Geschichte des Anwerbeabkommens BRD-Tuerkei

Von: Frank Bügel (frank.buegel@nospam.org) [Profil]
Datum: 28.09.2009 15:02
Message-ID: <qjvgx9wcq4oa.dlg@private.net>
Newsgroup: de.soc.politik.texte
Auf sanften Druck der USA wurden ab 1961 bzw. 1963 Anwerbeabkommen mit der
Türkei als "gleichberechtigtes NATO-Mitglied" (gegenüber Griechenland)
von
der BRD abgeschlossen. Für die westdeutsche Wirtschaft waren es die
willkommenen billigen Arbeitskräfte.

Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig
bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse
daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als
Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen
Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte
Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende
Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben
würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der
Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. "Sowohl
Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die
Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur
auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der
regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit
ausgleichen konnte."

Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland - mit dem
ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war - nicht
diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn
im Dezember 1960 wissen. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine
Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen
außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich
auf
Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Aus außenpolitischen
Rücksichten -
die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO - entschied man sich
allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine
deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen
Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.

Der Ansturm sei sofort erheblich gewesen, berichtet die deutsche Botschaft,
das Generalkonsulat werde "von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden
geradezu überschwemmt und belagert." War die offizielle Anwerbung schon
begonnen worden, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte
- in weiser Voraussicht - Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die
Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es
solle "deutlich gemacht werden, dass eine Dauerbeschäftigung türkischer
Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der
Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind."

Weiter verlangte das Innenministerium, alle Verweise auf einen möglichen
Familiennachzug (wie er u. a. in der Anwerbevereinbarung mit Griechenland
ausdrücklich enthalten war, zu streichen. Beiden Forderungen wurde -
zunächst - entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961: "Die
Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren
hinaus nicht erteilt." Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei
jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug.

Dass die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf
Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der
Literatur meist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der
gängigen Lesart auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft
verwiesen.

Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er
Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte. Aufgrund des starken
Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräfteangebot den Bedarf der
einheimischen Wirtschaft erheblich. Die Förderung des "Exports" von
Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als
"eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt." Das
"Ventil" Arbeitsmigration war für die Türkei von existenzieller
Bedeutung.
"Der Druck auf den Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit, besonders bis
zum Anwerbestopp von 1973, durch die hohe Auswanderung gemildert werden."

So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der
"Deutschen Verbindungsstelle" der Bundesanstalt für Arbeit registrieren,
wie tatsächlich vermittelt wurden. Der Präsident der Bundesanstalt für
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete
1966: "In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort
wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr
Arbeitskräfte anwerben. Ich muss immer wieder deutlich machen, dass unsere
Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo
eben Kräfte angeboten sind. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt
werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden."

Bis 1971 war die Zahl jener, die bei den türkischen Behörden für eine
Arbeitsaufnahme im Ausland (insbesondere in Deutschland) gemeldet waren,
auf über 1,2 Millionen angestiegen. "Das Gros der Bewerber sind
Hilfsarbeiter, jedoch können auch beruflich qualifizierte bzw.
teilqualifizierte Bewerber in größerem Umfange gewonnen werden... Die
Wartezeit bis zur Berücksichtigung einer Bewerbung um eine
Arbeitsplatzvermittlung im Ausland beträgt derzeit für Hilfsarbeiter
bereits sechs bis sieben Jahre. Bei den starken Geburtsjahrgängen in der
Türkei, die in den nächsten Jahren neu in das Erwerbsleben eintreten, ist -
selbst bei einer intensiveren Zunahme des Arbeitsplatzangebots in der
Türkei - mit einem grundlegenden Wandel auf dem dortigen Arbeitsmarkt nicht
zu rechnen. Insofern werden türkische Arbeitskräfte in größerer Zahl
- auch
langfristig gesehen - an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sein",
hieß es im "Erfahrungsbericht 1971" der Bundesanstalt für Arbeit.

Der Andrang blieb auch nach dem Anwerbestopp sehr groß. So berichtet "Die
Zeit" im April 1976: "Als das deutsche Anwerbebüro vor einigen Monaten
vorübergehend geschlossen wurde, standen noch eine Million Türken auf der
Liste, Fachkräfte unter 45, Hilfsarbeiter unter 35 Jahren. Ohne dieses
Alterslimit ... wären es drei Millionen, die sofort in die Bundesrepublik
aufbrechen wollten." Der Überschuss an Arbeitskräften in der Türkei
belief
sich 1972 auf 1,6 Millionen, 1977 lag er bei 2,2 Millionen. (Stefan Luft,
Abschied von Multikulti, 2006, S. 101 ff.)
http://kewil.myblog.de/kewil/art/59774384/

ebenso Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der
westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau
Verlag, Köln 2008. 248 S., 32,90 Euro.

Mit dem Erreichen der Vollbeschäftigung stiegen die Zahlen der in der
Bundesrepublik beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte stark an, darunter
auch solche, mit deren Herkunftsländern noch keine Anwerbevereinbarung
geschlossen worden war.

Entsprechend hatten die Einreisegesuche türkischer Staatsangehöriger beim
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul zugenommen,
konkret von ehemals 10 bis 15 pro Monat auf ca. 500 im April 1960. Bis Ende
Mai 1960 waren Personen, denen das Arbeitsangebot eines deutschen
Unternehmens vorlag, türkischerseits "ohne weiteres" mit Reisepässen
sowie
den für die Reise notwendigen Devisen versorgt worden. Anschließend hatte
die neu im Amt befindliche Militärregierung in Ankara die Ausreise
türkischer Staatsangehöriger zunächst gesperrt, schließlich den Pass
nur
ausgestellt, wenn für die gesamten Fahrtkosten keine in der Türkei
vorhandenen Devisen benötigt wurden, was die monatlichen Einreisegesuche
erneut auf 150 bis 200 ansteigen ließ.

Das besondere im Fall der Türkei war die regelmäßig durch private
Übersetzungsbüros erfolgende Arbeitsvermittlung, die zudem öffentlich mit
Anzeigen annoncierten wie: "Es wird mitgeteilt, daß Deutschland und
Schweden Bedarf an Arbeitern haben. Die Korrespondenz von Monteuren,
Meistern und sonstigen technischen Kräften für die verschiedenen
Arbeitsgebiete wird übernommen: Acara Sokak, Kirehir Han, Stock 2, Nr. 8,
Galatasaray." Diese Ubersetzungsbüros informierten die Arbeitsuchenden über
die notwendigen Bewerbungsformalitäten und verwiesen sie an die für
ausländische Bewerber zuständige, in Frankfurt am Main ansässige
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung bzw. an einzelne ausgewählte
Arbeitsämter. Die schließlich i.d.R. auch von ihnen übersetzten
Bewerbungsunterlagen gingen nach Prüfung und Beglaubigung durch das
bundesdeutsche Generalkonsulat über die amtlichen Arbeitsvermittlungen an
die interessierten westdeutschen Unternehmen, die den Bewerbern wiederum
ihre Arbeitsangebote zusandten. War durch die Firma nicht bereits eine
Aufenthaltsgenehmigung beschafft worden, musste die Zusicherung derselben
vom Bewerber über das Generalkonsulat bei der zuständigen Polizeibehörde in
der Bundesrepublik beantragt werden. Erst nach deren Vorliegen erteilte das
Generalkonsulat ein Visum, sofern der Bewerber einen türkischen Pass
erhalten hatte.119 Auf die in Frankfurt ansässige Zentralstelle, an die
jeder Ausländer ein Vermittlungsgesuch richten konnte, hat übrigens auch
die Bundesregierung selbst immer wieder solche Staaten verwiesen, mit denen
sie keine Anwerbeabkommen zu schließen beabsichtigte.

Da die türkische Militärregierung Anfang August 1960 verlauten ließ, die
Vermittlung von Arbeitskräften stärker durch amtliche Stellen regeln zu
lassen, empfahl das bundesdeutsche Generalkonsulat Istanbul in Anbetracht
des Arbeitskräftebedarfes der deutschen Industrie, ein Anwerbeabkommen auch
mit der Türkei in Erwägung zu ziehen. Das in die Diskussion hierüber
rechtzeitig involvierte BMA war "nicht unbedingt" von den Vorteilen einer
solchen Vereinbarung überzeugt, da ein nicht unerheblicher Teil der in die
Bundesrepublik eingereisten Arbeitnehmer die Dienste der mit den
Anwerbevereinbarungen institutionalisierten Kommissionen erfahrungsgemäß
gar nicht in Anspruch nehme. "Auch sollte man grundsätzlich", und hierauf
hatte das Bundesarbeitsministerium intern immer insistiert, wie in allen
bisherigen Fällen "die Initiative zum Abschluß einer Vereinbarung der
türkischen Regierung überlassen." Zudem, so das BMA weiter,
"könnten sich
mit gutem Grunde einige andere Staaten, deren dahingehende Wünsche
zurückgewiesen wurden, auf dieses neue Beispiel berufen und die erhaltenen
Absagen als Diskriminierung auffassen." Arbeitsmarktpolitisch sah auch die
Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trotz des
inzwischen spürbaren Arbeitskräftemangels keine Notwendigkeit für eine
Anwerbevereinbarung mit der Türkei, da der Kräftebedarf in den anderen
Anwerbeländern "hinreichend gedeckt" werden könne. Allerdings meinte
der
bis dahin immer und ausschließlich mit Blick auf den Arbeitsmarkt
argumentierende Präsident der BA, Anton Sabel, nicht beurteilen zu können,
"wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der
türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die
EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische
Stellung einnimmt."

Ihre Mitgliedschaft in der NATO hatte auch die Türkei selbst neben dem
"lebhaften" Wirtschaftsaustausch mit der Bundesrepublik immer wieder zur
Untermauerung ihres Wunsches nach Abschluss einer Vermittlungsvereinbarung
vorgebracht. In welchem Grad sich die außenpolitische Raison nun bereits
allgemein durchgesetzt hatte, damit Arbeitsmarkt- zu Außenpolitik - und
vice versa! - geworden war, zeigen die Schlüsse Sabels, der es vorerst für
ausreichend hielt, "wenn zur Ordnung der Beziehungen in der Anwerbung und
Vermittlung ein Notenwechsel zwischen der türkischen [...] und der
deutschen Regierung stattfände, in dem die jetzige Rechtslage und die
Zuständigkeiten klargestellt, aber keine neuen Rechtsbeziehungen und
-ansprüche begründet werden, da die Gefahr besteht, daß beim
Abschluß einer
Regierungsvereinbarung auch andere Länder, wie Cypern, Tunis und Marokko
das gleiche Ansinnen an die Bundesrepublik Deutschland stellen würden..."
http://fact-fiction.net/?p‚2

1964 trat ein neues Anwerbeabkommen auf Drängen der Türkei in Kraft, in der
die Befristung gestrichen wurde. Der deutschen Bevölkerung wurde weiterhin
das Rotationsprinzip vorgeheuchelt. Ursprünglich sollte das Abkommen sogar
vor dem Volk geheimgehalten werden!

Erst 1973 erließ Deutschland einen allgemeinen Anwerbestopp. Damals hielten
sich 528.000 türkische, 466.000 jugoslawische, 409.000 italienische,
268.000 griechische und 179.000 spanische Arbeitnehmer im Land auf.
Aufgrund des Stopps und der schlechteren wirtschaftlichen Lage (Ölkrise)
reisten bis 1976 ca. 42 Prozent der Griechen und Spanier ab, die Zahl der
Türken (-2,5%) blieb fast gleich - und die Arbeitslosigkeit in Deutschland
war inzwischen gestiegen.

Nimmt man die Zahlen der ausländischen Wohnbevölkerung, dann ergibt sich
zwischen 1974 und 1980 folgendes Bild:

Griechen - 26%
Italiener - 1,8% (einziges EG-Land)
Jugoslawen - 11%
Spanier -34%
Türken + 42% (1,462 Mio Personen)

Bei diesem Anstieg handelte es sich primär um Familiennachzug. 1968 war
jeder vierte eingewanderte Türke/Türkin nichterwerbstätig. 1972 jeder
zweite, 1976 waren es 86 Prozent.

Kommen wir zum Geld. Bei der Frage, was Einwanderung bringt oder kostet,
müssen längere Zeiträume gesehen werden, am besten die ganzen Jahre bis
heute. Die zuerst eingewanderten Türken waren alle vollbeschäftigt, zahlten
Steuern und Sozialabgaben und kauften im Supermarkt ein und irgendwann
vielleicht ein Auto. Die Steuerquote lag 1960 aber tiefer als 2000, die
Sozialversicherungsbeiträge waren halb so hoch, eine Mehrwertsteuer gab es
nicht. Unsere Unternehmen verdienten damals durchaus gut an den Türken und
vielleicht auch der Staat.

1973 wurde schon an 868.000 im Ausland lebende Kinder von allen
Gastarbeitern Kindergeld gezahlt. Aufgrund eines zaghaften Versuchs
unterschiedlicher Berechnungen holten die Gastarbeiter ihre Kinder und
Frauen zunehmend nach Deutschland. 1978 lebten bereits 700.000 türkische
Kinder im Land, 300.000 zusätzliche Ehefrauen waren ebenfalls hergezogen.

Gerichte entscheiden bis heute, Familienzusammenführung sei ein
Menschenrecht, daß man die Familie auch in der Türkei hätte
zusammenführen
können, wurde nicht erwähnt. Bis auf den heutigen Tag ist
Familienzusammenführung der einzige legale Weg der Einwanderung für Türken.

Zurück in die Achtziger. Irgendwann zwischen 1980 und 1990 dürfte der Saldo
ins Minus gerutscht sein. Zwischen 1960 und 1978 haben prozentual
durchgehend mehr Ausländer gearbeitet als Deutsche (1961: 47% Deutsche, 78%
Ausländer). Ab 1980 stiegen die Arbeitslosenquoten, und die Ausländer
(größte Gruppe immer die Türken) lagen natürlich signifikant
über den
Deutschen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Sozialhilfeempfänger, und auch
da lagen die Ausländer über den Deutschen. 1982 waren zwei Drittel der
Ausländer (Türken, man muß es nicht wiederholden, immer die
größte Gruppe)
berufsmäßig nicht qualifiziert. Das ist bis heute ein Manko. Die Sprach-
und Schulkenntnisse sind schlecht, in der sogenannten dritten Generation
manchmal sogar schlechter.

Kurzum, seit 1980 ist der Trend derselbe. Die Zahl der Ausländer, speziell
der größten Gruppe, der Türken, ist überproportional gestiegen, ihre
Arbeitslosigkeit, das dazugehörige Arbeitslosengeld und der
Sozialhilfebezug auch. In Berlin bezogen 2004 rund 74.000 Bewohner mit
ausländischer Staatsangehörigkeit Sozialhilfe, das sind 27 Prozent. In
Berlin Mitte stellten die Ausländer 42 Prozent der Sozialhilfeempfänger. In
der BRD ist der Ausländeranteil an der Sozialhilfe seit 1965 von 3% auf 26%
angestiegen, der der Deutschen nur von 1,4% auf 2,9%.

Dazu kommen Kosten für Infrastruktur aller Art vom Kindergarten bis zum
Gefängnis, manches zahlt der Bund, das meiste die Länder und Kommunen. Es
sprengt das Blog, allem nachzugehen, aber welche Statistik man auch
aufschlägt, man hat nie den Eindruck, daß unter dem Strich für Deutschland
etwas Positives herausgekommen ist, auch nicht durch Selbständige, was
extra behandelt werden soll.

Um aber nicht nur die Türken ins Visier zu nehmen, dies betrifft auch
Libanesen oder andere kleinere Gruppen aus bestimmten Ländern. Aufgrund
ihrer vielen Einwanderer fällt die Türkei eben stark ins Gewicht. Generell
dürfte der Eindruck nicht täuschen, daß wir mit Gastarbeitern aus dem
"Christenclub" wesentlich besser gefahren sind als mit anderen! Zweitens
bleibt festzuhalten, daß das liberale Credo, daß mit Freizügigkeit auf
allen Gebieten, inklusive Einwanderung, der Wirtschaft und uns allen am
besten gedient sei, leider oft kurzfristig gedacht ist. Was deutschen
Unternehmern 1965 extrem genützt haben mag, ist nun ein jahrzehntelanges
Minusgeschäft. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die
Wirtschaft in diesem System die Rosinen gepickt hat und hinterher darf der
Steuerbürger die Probleme lösen! http://kewil.myblog.de/kewil/art/60166544/

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